Artikel 2 - Gesetz zur Bekämpfung der Korruption (KorrBekG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des EU-Bestechungsgesetzes



Die Artikel 2 und 3 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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