§ 28 Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften
(2)
§ 12 Absatz 2 ist vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die Steuer für die in den Nummern 1 bis 15 genannten Umsätze auf 5 Prozent ermäßigt.
(3)
§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Steuer für die Lieferungen der in der
Anlage 2 nicht aufgeführten Sägewerkserzeugnisse und Getränke sowie von alkoholischen Flüssigkeiten, ausgenommen die Lieferungen in das Ausland und die im Ausland bewirkten Umsätze, und für sonstige Leistungen, soweit in der
Anlage 2 nicht aufgeführte Getränke abgegeben werden, 16 Prozent beträgt.
-
- „10.
- a)
- die Beförderungen von Personen mit Schiffen,
- b)
- die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr
- aa)
- innerhalb einer Gemeinde oder
- bb)
- wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;"
(5)
§ 12 Absatz 2 ist vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der dort genannte Steuersatz auch für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz gilt.
(6)
§ 12 Absatz 2 ist vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der dort genannte Steuersatz auch für die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz gilt.
Frühere Fassungen von § 28 UStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
V. v. 25.11.2021 BGBl. I S. 4968
Artikel 1 3. PreisVÄndV ... bb) In Doppelbuchstabe aa werden die Wörter „den §§ 15 und 28 des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer)" durch die Wörter „dem Umsatzsteuergesetz" und das Wort ...
Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1743
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
G. v. 22.12.2009 BGBl. I S. 3950, 2010 I 534
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1512
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