§ 333 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 7631-11 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 333 Zuständige Verwaltungsbehörde


§ 333 wird in 5 Vorschriften zitiert

Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesanstalt, soweit die Aufsicht über Versicherungsunternehmen der Bundesanstalt zusteht.

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Zitierungen von § 333 VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 333 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 293 VAG Aufsicht (vom 15.12.2023)
... 4, 16 bis 26, 29, 30, 32, 47 Nummer 1, 2 und 5 bis 7, die §§ 303, 305, 306, 310 und 333 sowie die Vorschriften einer Rechtsverordnung nach § 310a entsprechend; § 299 bleibt ...
§ 334 VAG Beteiligung der Aufsichtsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen (vom 01.07.2021)
... deuten in der Regel auf Missstände im Geschäftsbetrieb hin. (3a) Die nach § 333 zuständige Verwaltungsbehörde übermittelt der Abschlussprüferaufsichtsstelle ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
G. v. 10.05.2016 BGBl. I S. 1142
Artikel 13 AReG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt: „(3a) Die nach § 333 zuständige Verwaltungsbehörde übermittelt der Abschlussprüferaufsichtsstelle ...

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 16 UmwRLUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... §§ 1 und 122a" durch die Angabe „§ 1, § 305, § 320 oder § 333 " ersetzt. 4. § 166 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 31 ZuFinG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... und 333" durch ein Komma und die Wörter „die §§ 303, 305, 306, 310 und 333 sowie die Vorschriften einer Rechtsverordnung nach § 310a" ersetzt. 9. Dem ...


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