Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (5. IRGÄndGBek k.a.Abk.)

B. v. 02.12.2019 BGBl. I S. 1999 (Nr. 44); Geltung ab 06.12.2019
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 6. Dezember 2019 5. IRGÄndG Artikel 2, mWv. 1. November 2019 IRG § 1, § 73, § 98 (neu), § 99 (neu), § 98, § 98a, § 98b, § 98c, § 98d, § 98e, § 99

Nach Artikel 2 Satz 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1414) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Gesetz nach seinem Artikel 2 Satz 1 mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens vom 28. Juni 2006 zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen (ABl. L 292 vom 21.10.2006, S. 2) nach seinem Artikel 38 Absatz 4 für die Bundesrepublik Deutschland am 1. November 2019 in Kraft getreten ist.



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