§ 109 Verordnungsermächtigung
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren bei der Festsetzung und der Auszahlung der Mobilitätsprämie näher zu regeln.
Frühere Fassungen von § 109 EStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2886
Artikel 2 KlSchStG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes ... § 108 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung § 109 Verordnungsermächtigung". 2. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 wird wie folgt ... nach Satz 1 die §§ 409 bis 412 der Abgabenordnung entsprechend. § 109 Verordnungsermächtigung Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch ...
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