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§ 10 - Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV)

§ 10 Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung



Die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung vom 29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230, 231), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4695), wird wie folgt geändert:

1.
In Anlage 1 Teil A Spalte 3 wird die Nummer 17 wie folgt gefasst:

"17. Fruchtsaft und Fruchtnektar im Sinne der Fruchtsaftverordnung sowie Gemüsesaft".

2.
In Anlage 4 Teil C Spalte 1 werden

a)
das Wort "Fruchtsaft-Verordnung" jeweils durch das Wort "Fruchtsaftverordnung" und

b)
die Wörter "Verordnung über Fruchtnektar und Fruchtsirup" jeweils durch das Wort "Fruchtsaftverordnung" ersetzt.





 

Frühere Fassungen von § 10 FrSaftErfrischGetrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2012Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
vom 21.05.2012 BGBl. I S. 1201

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 FrSaftErfrischGetrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 FrSaftErfrischGetrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FrSaftErfrischGetrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel
V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Artikel 3 LMBVVEV Änderung der Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung
...  4. Abschnitt 4 wird aufgehoben. 5. Abschnitt 5 wird Abschnitt 4. 6. § 10 wird § 7. 7. § 11 wird § 8 und wie folgt geändert: a) ... „oder § 8 Absatz 4" gestrichen. b) In Absatz 2 wird die Angabe „ § 10 " durch die Angabe „§ 7" ersetzt. c) In Absatz 4 werden die ... die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10 )" durch die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.05.2012 BGBl. I S. 1201
Artikel 1 2. FrSaftVuaÄndV Änderung der Fruchtsaftverordnung
... gebracht werden." 12. Die bisherigen §§ 7 und 8 werden die §§ 10 und 11. 13. Die Bezeichnung der Anlage 1 wird folgt gefasst: „Anlage ...