Artikel 11 - Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BRAORefG k.a.Abk.)

G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Geltung ab 01.08.2022, abweichend siehe Artikel 36
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Artikel 11 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2022 BRAO§206DV § 1

§ 1 der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2886), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2929) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
§ 1

(1) Die in Anlage 1 aufgeführten Berufe der dort bezeichneten Staaten und Gebiete erfüllen die Voraussetzungen des § 206 Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

(2) Die in Anlage 2 aufgeführten Berufe der dort bezeichneten Staaten und Gebiete erfüllen die Voraussetzungen des § 206 Absatz 2 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung."

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Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 BRAORefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAORefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung
V. v. 07.02.2022 BGBl. I S. 170
Artikel 1 9. BRAO§ 206DVÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung
... § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2886), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363 ) geändert worden ist, wird nach der Zeile „- in Kanada: Barrister, Solicitor" die ...


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