Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 12 - Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BRAORefG k.a.Abk.)

G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Geltung ab 01.08.2022, abweichend siehe Artikel 36
| |

Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2022 EuRAG § 4, § 6, § 8, § 9, § 27a, § 34a

Das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182, 1349), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 1 wird die Angabe „§ 31c" durch die Angabe „§ 31d" ersetzt.

2.
In § 6 Absatz 1 wird nach den Wörtern „und Dreizehnten Teils" die Angabe „sowie § 207a" eingefügt.

3.
In § 8 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „des § 59j" durch die Wörter „der §§ 59n und 59o" ersetzt.

4.
§ 9 Absatz 4 Satz 2 wird aufgehoben.

5.
§ 27a wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 3 werden die Wörter „Absatz 4 Satz 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 1 und 2" durch die Wörter „Absatz 5 Satz 1 und 2 sowie Absatz 6 Satz 1 und 2" ersetzt.

bb)
In Satz 4 wird die Angabe „§ 31c" durch die Angabe „§ 31d" ersetzt

b)
In Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 31c" durch die Angabe „§ 31d" ersetzt.

c)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 wird nach der Angabe „Satz 2" die Angabe „und 3" eingefügt.

bb)
In Satz 7 werden die Wörter „§ 31 Absatz 5 Satz 1 und 2" durch die Wörter „§ 31 Absatz 6 Satz 1 und 2" ersetzt.

6.
In § 34a Satz 2 werden die Wörter „36 Abs. 2 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung" durch die Wörter „§ 36 Absatz 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 BRAORefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAORefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 24 ERVAG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182, 1349), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§§ 174 und 195" durch die ...