§ 150b Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, Betriebshilfe oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d
Die Arbeitstage, für die Pflegeunterstützungsgeld im Geltungszeitraum von
§ 150 Absatz 5d Satz 1, Betriebshilfe im Geltungszeitraum von
§ 150 Absatz 5d Satz 2 oder Kostenerstattung im Geltungszeitraum von
§ 150 Absatz 5d Satz 3 in Anspruch genommen worden ist, werden auf die Arbeitstage, für die Pflegeunterstützungsgeld gemäß
§ 44a Absatz 3, Betriebshilfe gemäß
§ 44a Absatz 6 Satz 1 oder Kostenerstattung gemäß
§ 44a Absatz 6 Satz 3 in Anspruch genommen werden kann, nicht angerechnet.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
Artikel 8 EpiLageAufhG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... „30. Juni 2021" durch die Angabe „31. März 2022" ersetzt. 3. § 150b wird wie folgt gefasst: „§ 150b Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug ... März 2022" ersetzt. 3. § 150b wird wie folgt gefasst: „ § 150b Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, Betriebshilfe oder ...
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 3 CovidIfSGAnpG 2022 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 150b folgende Angabe eingefügt: „§ 150c Sonderleistungen für ... Auszahlung nach Satz 6 bis spätestens zum 31. Oktober 2022 erfolgen." 5. Nach § 150b wird folgender § 150c eingefügt: „§ 150c Sonderleistungen ...
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2208; zuletzt geändert durch Artikel 3d G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 5 KHZG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... 31. Dezember 2020." 4. Nach § 150a wird folgender § 150b eingefügt: „§ 150b Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von ... 4. Nach § 150a wird folgender § 150b eingefügt: „ § 150b Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, Betriebshilfe oder ...
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