§ 16 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 16 ChemG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenREACH-Anpassungsgesetz
G. v. 20.05.2008 BGBl. I S. 922
Artikel 1 REACH-AnpG Änderung des Chemikaliengesetzes ... § 12 (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 16 bis 16c werden wie folgt gefasst: §§ 16 bis 16c ... Angaben zu den §§ 16 bis 16c werden wie folgt gefasst: §§ 16 bis 16c (weggefallen)". c) In der Angabe zu § 22 werden die Wörter ... Zweiten und" werden gestrichen. bb) Die Angabe die §§ 16 , 16a, 16b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2," wird gestrichen. b) Absatz 2 wird wie folgt ... aa) Die Angabe Vorschriften des Zweiten Abschnitts und die §§ 16 , 16a, 16c, 16d und 23 Abs. 2" wird durch die Angabe §§ 16d und 23 Abs. ... Ansicht der Kennzeichnung käuflich erworben werden kann." 7. Die §§ 16 bis 16c werden aufgehoben. 8. In § 16d Abs. 1 wird die Angabe den ...
Zitate in aufgehobenen TitelnPrüfnachweisverordnung (ChemPrüfV)
V. v. 01.08.1994 BGBl. I S. 1877; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 20.05.2008 BGBl. I S. 922
§ 2 ChemPrüfV Allgemeine Vorschriften ... Die im Anmeldeverfahren oder bei Mitteilungen nach den §§ 16 bis 16b des Chemikaliengesetzes vorzulegenden Unterlagen und Prüfnachweise sind bei der ...
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