Tools:
Update via:
§ 16 - Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Artikel 1 V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2010, 2011 (Nr. 58); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 27
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 7141-8-1 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
| |
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 7141-8-1 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
| |
§ 16 Aufschriften auf sonstigen Messgeräten
Sonstige Messgeräte tragen folgende Aufschriften:
- 1.
- die Fabrikmarke oder den Namen des Herstellers und bei eingeführten Erzeugnissen des Einführers und
- 2.
- die Höchstlast, wobei dem Massewert die Buchstabenfolge „Max" vorangestellt ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung V. v. 10. August 2017 BGBl. I S. 3098 m.W.v. 16. August 2017
Frühere Fassungen von § 16 MessEV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 16.08.2017 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung vom 10.08.2017 BGBl. I S. 3098 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 16 MessEV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 MessEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MessEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3098
Artikel 1 2. MessEVÄndV
... und in den nach § 17 beizufügenden Informationen enthalten sein." 10. In § 16 Nummer 1 werden nach den Wörtern „des Herstellers" die Wörter „und bei ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/16_MessEV.htm