§ 16 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenStromsteuergesetz (StromStG)
Artikel 1 G. v. 24.03.1999 BGBl. I S. 378, 2000 I S. 147; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 15 StromStG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2024) ... Fassung erteilte Erlaubnisse und den Inhabern dieser Erlaubnisse erteilte Zulassungen nach § 16 Absatz 1 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung in der am 31. Dezember 2010 geltenden Fassung erlöschen mit Ablauf des 31. Dezember 2010. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenHaushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885, 2013 I 81
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ... 3 bis 6 und den §§ 9a bis 10 des Gesetzes". n) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 (weggefallen)". o) Nach der ... n) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 (weggefallen)". o) Nach der Angabe zu § 17a werden folgende ... durch die Wörter „§ 2 Nummer 3 oder Nummer 5" ersetzt. 22. § 16 wird aufgehoben. 23. § 17a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ...
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