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Artikel 16 - Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Artikel 16 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte


Artikel 16 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. Mai 2019 KVLG 1989 § 13, § 45, § 50

Das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 4c des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2651) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 13 Absatz 4 werden die Wörter „§ 46 Satz 1 und 2" durch die Wörter „§ 46 Satz 1 bis 3" ersetzt.

2.
In § 45 Absatz 1 Satz 2 wird nach dem Wort „Versorgungseinrichtung" ein Komma und werden die Wörter „Leistungen der Hinterbliebenenversorgung nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" eingefügt.

3.
In § 50 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „Abs. 2 bis 4" durch die Wörter „Absatz 2 und 3" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 16 TSVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 TSVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TSVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 117 2. DSAnpUG-EU Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
... Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 646 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Satz 2 werden die ...