Das
Finanzverwaltungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2756) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Nummer 3 wird nach den Wörtern „Oberbehörden nach Nummer 2" die Wörter „oder andere nach Landesrecht eingerichtete Mittelbehörden" eingefügt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Oberfinanzdirektion" durch das Wort „Mittelbehörde" ersetzt.
- 2.
- In § 2a Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „den Oberfinanzdirektionen" durch das Wort „diesen" ersetzt.
- 3.
- Nach § 5 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
„(1a) Soweit durch Absatz 1 Aufgaben der Steuerverwaltung übertragen wurden, ist hiervon auch die Durchführung von Vorfeldermittlungen nach
§ 208 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Abgabenordnung umfasst. Dies gilt nicht für Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1, 5 bis 7, 9, 10, 13 bis 17, 19, 22 bis 24, 26, 28, 28a, 30 bis 34, 36, 38 und 42 bis 45."
- 4.
- In § 7 wird der Klammerzusatz „(Oberfinanzbezirk)" gestrichen und wird das Wort „Oberfinanzdirektion" durch das Wort „Mittelbehörde" ersetzt.
- 5.
- § 8a wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter „der Oberfinanzdirektionen" gestrichen.
- b)
- In den Absätzen 1 bis 3 werden jeweils das Wort „Oberfinanzdirektionen" durch das Wort „Mittelbehörden" und das Wort „Oberfinanzdirektion" durch das Wort „Mittelbehörde" ersetzt.
- 6.
- § 9a wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter „der Oberfinanzdirektionen" gestrichen.
- b)
- Das Wort „Oberfinanzpräsident" wird durch das Wort „Präsident", das Wort „Oberfinanzpräsidentin" durch das Wort „Präsidentin" sowie das Wort „Oberfinanzdirektion" durch das Wort „Mittelbehörde" ersetzt.
- 7.
- In § 10a wird das Wort „Oberfinanzdirektion" durch das Wort „Mittelbehörde", das Wort „Oberfinanzbezirke" durch das Wort „Bezirke", das Wort „Oberfinanzpräsidenten" durch das Wort „Präsidenten" und das Wort „Oberfinanzpräsidentin" durch das Wort „Präsidentin" ersetzt.