(1) 1Der Abfindungsbrenner hat ein Belegheft zu führen. 2Das Hauptzollamt kann dazu Anordnungen treffen.
(2) Das Hauptzollamt kann anordnen, dass der Abfindungsbrenner Aufzeichnungen über die verwendeten Rohstoffe sowie über die Gewinnung und die Reinigung des Alkohols zu führen hat.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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§ 77 AlkStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023) ... 3 Satz 1, § 16 Absatz 5 Satz 1 oder 4 oder c) § 17 Absatz 5 Satz 1 oder 3, § 22 Absatz 1 Satz 1 , § 48 Absatz 6 Satz 1 oder 3, § 48a Absatz 6 Satz 1 oder 3, § 60 Absatz 1 Satz 1 ...
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 5 7. VerbrStÄndV Änderung der Alkoholsteuerverordnung (vom 09.11.2022) ... der Erlaubnis gelten die §§ 7a und 9 entsprechend." 23. In § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 wird jeweils das Wort „zuständige" gestrichen. 24. § 23 wird wie ... 3 Satz 1, § 16 Absatz 5 Satz 1 oder 4 oder c) § 17 Absatz 5 Satz 1 oder 3, § 22 Absatz 1 Satz 1 , § 48 Absatz 6 Satz 1 oder 3, § 48a Absatz 6 Satz 1 oder 3, § 60 Absatz 1 Satz 1 ...