§ 22 - Alkoholsteuerverordnung (AlkStV)

V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 612-22-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 22 Belegheft, Aufzeichnungen


§ 22 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) 1Der Abfindungsbrenner hat ein Belegheft zu führen. 2Das Hauptzollamt kann dazu Anordnungen treffen.

(2) Das Hauptzollamt kann anordnen, dass der Abfindungsbrenner Aufzeichnungen über die verwendeten Rohstoffe sowie über die Gewinnung und die Reinigung des Alkohols zu führen hat.


Text in der Fassung der Berichtigung der Siebten Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen B. v. 3. November 2022 BGBl. I S. 1977 m.W.v. 1. Juli 2021

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Frühere Fassungen von § 22 AlkStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021 (08.11.2022)Berichtigung der Siebten Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
vom 03.11.2022 BGBl. I S. 1977
aktuell vorher 01.07.2021 (20.08.2021)Artikel 5 Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
vom 11.08.2021 BGBl. I S. 3602
aktuellvor 01.07.2021 (20.08.2021)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 22 AlkStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 AlkStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AlkStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 77 AlkStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... 3 Satz 1, § 16 Absatz 5 Satz 1 oder 4 oder c) § 17 Absatz 5 Satz 1 oder 3, § 22 Absatz 1 Satz 1 , § 48 Absatz 6 Satz 1 oder 3, § 48a Absatz 6 Satz 1 oder 3, § 60 Absatz 1 Satz 1 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 5 7. VerbrStÄndV Änderung der Alkoholsteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... der Erlaubnis gelten die §§ 7a und 9 entsprechend." 23. In § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 wird jeweils das Wort „zuständige" gestrichen. 24. § 23 wird wie ... 3 Satz 1, § 16 Absatz 5 Satz 1 oder 4 oder c) § 17 Absatz 5 Satz 1 oder 3, § 22 Absatz 1 Satz 1 , § 48 Absatz 6 Satz 1 oder 3, § 48a Absatz 6 Satz 1 oder 3, § 60 Absatz 1 Satz 1 ...


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