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Artikel 27 - Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)

G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Geltung ab 21.12.2022, abweichend siehe Artikel 43
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Artikel 27 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung


Artikel 27 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. Dezember 2022 EGAO § 8, § 10a, § 14, § 18b (neu), § 35

Artikel 97 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341; 1977 I S. 667), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2022 (BGBl. I S. 1142) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 8 Absatz 5 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1794) wird Absatz 6.

2.
Dem § 10a wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) § 150 Absatz 7 Satz 2 der Abgabenordnung in der am 21. Dezember 2022 geltenden Fassung ist auf Steuererklärungen anzuwenden, die nach dem 21. Dezember 2022 abgegeben werden."

3.
Dem § 14 wird folgender Absatz 6 angefügt:

„(6) Die §§ 229 und 230 der Abgabenordnung in der am 21. Dezember 2022 geltenden Fassung gelten für alle am 21. Dezember 2022 noch nicht abgelaufenen Verjährungsfristen."

4.
Nach § 18a wird folgender § 18b wird eingefügt:

§ 18b Zuständigkeit für Klagen nach § 32i Absatz 2 der Abgabenordnung

§ 32i Absatz 5 Satz 2 der Abgabenordnung in der am 21. Dezember 2022 geltenden Fassung ist auf alle nach dem 20. Dezember 2022 anhängig gewordenen Klagen anzuwenden."

5.
§ 35 wird wie folgt gefasst:

§ 35 Abrufverfahren bei Steuermessbeträgen und Zerlegungsbescheiden

§ 184 Absatz 3 Satz 2 und § 188 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung finden erstmals für die Steuermessbeträge und Zerlegungsbescheide Anwendung, die für Realsteuern des Jahres 2025 maßgeblich sind. Für Zwecke der Grundsteuer findet § 188 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung erst Anwendung, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den elektronischen Abruf erfüllt sind, spätestens aber ab dem 1. Januar 2025."



 

Zitierungen von Artikel 27 JStG 2022

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 27 JStG 2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 28 JStG 2022 Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
... Artikel 97 § 5 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, das zuletzt durch Artikel 27 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird folgender § 5a eingefügt:  ...