§ 287a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 587; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Artikel 5 COVIfSGAnpG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... die Angabe „und 287a" eingefügt. 2. Nach § 287 wird folgender § 287a eingefügt: „§ 287a Federführende Datenschutzaufsicht in der ... 2. Nach § 287 wird folgender § 287a eingefügt: „ § 287a Federführende Datenschutzaufsicht in der Versorgungs- und Gesundheitsforschung ...
Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 102, 102a
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/287a_SGB_V.htm