Das
Wohnungslosenberichterstattungsgesetz vom
4. März 2020 (BGBl. I S. 437) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 7 Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „Bundesministerium für Arbeit und Soziales" durch die Wörter „in der Bundesregierung für die Berichterstattung über die Wohnungslosigkeit federführend zuständige Bundesministerium" ersetzt.
- 2.
- § 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „Bundesministeriums für Arbeit und Soziales" durch die Wörter „in der Bundesregierung für die Berichterstattung über die Wohnungslosigkeit federführend zuständigen Bundesministeriums" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales" durch die Wörter „Die Bundesregierung" ersetzt, werden die Wörter „, erstmals im Jahr 2022," gestrichen und wird das Wort „seine" durch das Wort „ihre" ersetzt.
Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
B. v. 18.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 16