§ 30 - Zweites Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG2)

§ 30 Betrieblicher Anwendungsbereich


§ 30 wird in 2 Vorschriften zitiert

Die §§ 28 und 29 gelten nicht für Betriebe, die Mitglied einer Konditorinnung sind.

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Zitierungen von § 30 SokaSiG2

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 SokaSiG2 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SokaSiG2 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 SokaSiG2 Persönlicher Anwendungsbereich
... im Sinne der §§ 1 bis 38 sind die unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags fallenden ...
§ 41 SokaSiG2 Geltung der tarifvertraglichen Rechtsnormen
... Die tarifvertraglichen Rechtsnormen, auf die in den §§ 1 bis 38 verwiesen wird, gelten unabhängig davon, ob die Tarifverträge wirksam ...


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