§ 36 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 36 GEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ... von Teil 2 Abschnitt 4 wird gestrichen. bb) Die Angaben zu den §§ 34 bis 45 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 34 (weggefallen) ... „§ 34 (weggefallen) § 35 (weggefallen) § 36 (weggefallen) § 37 (weggefallen) § 38 (weggefallen) § ... Die Überschrift von Teil 2 Abschnitt 4 wird gestrichen. 13. Die §§ 34 bis 45 werden wie folgt gefasst: „§ 34 (weggefallen) § 35 ... „§ 34 (weggefallen) § 35 (weggefallen) § 36 (weggefallen) § 37 (weggefallen) § 38 (weggefallen) § 39 ...
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