Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben
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§ 3 - Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 (RBSFV 2018)

V. v. 08.11.2017 BGBl. I S. 3767 (Nr. 73); aufgehoben durch § 4 V. v. 19.10.2018 BGBl. I S. 1766
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 860-12-1-6 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Übergangsregelung aus Anlass dieser Verordnung



Für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren, denen Leistungszeiträume zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2016 zugrunde liegen, ist die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 vom 22. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1788) in ihrer bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung weiter anzuwenden.



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