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§ 45 - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

V. v. 18.04.2017 BGBl. I S. 905 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 256 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.08.2017, abweichend siehe § 73; FNA: 753-13-6 Wasserwirtschaft
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§ 45 Fachbetriebspflicht; Ausnahmen



(1) Folgende Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile dürfen nur von Fachbetrieben nach § 62 errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden:

1.
unterirdische Anlagen,

2.
oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufen C und D,

3.
oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufe B innerhalb von Wasserschutzgebieten,

4.
Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D,

5.
Biogasanlagen,

6.
Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs sowie

7.
Anlagen zum Umgang mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7.

(2) Abweichend von Absatz 1 müssen Tätigkeiten an Anlagen oder Anlagenteilen, die keine unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit haben, nicht von Fachbetrieben ausgeführt werden.



 

Zitierungen von § 45 AwSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 AwSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AwSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 AwSV Anlagendokumentation
... der Anlage und für die Durchführung fachbetriebspflichtiger Tätigkeiten nach § 45 erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere eine Dokumentation der Abgrenzung ...
§ 48 AwSV Beseitigung von Mängeln
... festgestellt, hat der Betreiber diese Mängel innerhalb von sechs Monaten und, soweit nach § 45 erforderlich, durch einen Fachbetrieb nach § 62 zu beseitigen. Erhebliche und ...
§ 62 AwSV Fachbetriebe; Zertifizierung von Fachbetrieben
... Betriebe, die die in § 45 Absatz 1 genannten Tätigkeiten an den dort genannten Anlagen und Anlagenteilen ausführen, ... Wirtschaftsraum Tätigkeiten durchzuführen, die in der Bundesrepublik Deutschland nach § 45 Fachbetrieben vorbehalten sind, sofern der Betrieb in dem anderen Staat einer gleichwertigen ...
§ 65 AwSV Ordnungswidrigkeiten
... Weise oder nicht für die vorgeschriebene Dauer anbringt, 25. entgegen § 45 Absatz 1 eine Anlage errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, 26. entgegen § 46 ...
§ 68 AwSV Bestehende wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen
... gelten ab dem 1. August 2017: 1. § 23 Absatz 1 und die §§ 24, 40 bis 48 und 2. die übrigen Vorschriften dieser Verordnung, soweit sie Anforderungen ...
§ 69 AwSV Bestehende nicht wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen
... der Sätze 1 und 2 gelten § 23 Absatz 1 und die §§ 24, 40 und 43 bis 48 bereits ab dem 1. August 2017. (2) Im Übrigen gilt § 68 Absatz 5, 7 ...
Anlage 3 AwSV (zu § 44 Absatz 4 Satz 2) Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen
... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fachbetriebspflicht: ( § 45 AwSV ) O die Anlage ist nicht fachbetriebspflichtig O die Anlage ist fachbetriebspflichtig Besteht ...
Anlage 4 AwSV (zu § 44 Absatz 4 Satz 2 und 3) Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fachbetriebspflicht: ( § 45 AwSV ) O die Anlage ist nicht fachbetriebspflichtig O die Anlage ist fachbetriebspflichtig Besteht ...