§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Sie tritt mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. März 2022.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
V. v. 28.11.2022 BAnz AT 30.11.2022 V1
Artikel 1 3. UkraineAufenthÜVÄndV ... November 2022" durch die Angabe „31. Mai 2023" ersetzt. 2. In § 4 Absatz 2 wird die Angabe „28. Februar 2023" durch die Angabe „29. August 2023" ...
Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
V. v. 26.04.2022 BAnz AT 03.05.2022 V1
Artikel 1 1. UkraineAufenthÜVÄndV ... § 4 Absatz 2 der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 7. März 2022 (BAnz AT 08.03.2022 V1) wird die Angabe „23. Mai 2022" durch die ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
V. v. 17.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 168
Vierte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
V. v. 24.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 138
Artikel 1 4. UkraineAufenthÜVÄndV ... Mai 2023" durch die Angabe „4. März 2024" ersetzt. 2. In § 4 Absatz 2 wird die Angabe „29. August 2023" durch die Angabe „2. Juni 2024" ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
V. v. 24.08.2022 BAnz AT 26.08.2022 V1
Artikel 1 2. UkraineAufenthÜVÄndV ... die Wörter „Absatz 1 und 2" ersetzt. 4. In § 4 Absatz 2 wird die Angabe „31. August 2022" durch die Angabe „28. Februar 2023" ...
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