Artikel 4f - Qualifizierungschancengesetz (QuaChaG k.a.Abk.)

Artikel 4f Änderung des Tarifvertragsgesetzes


Artikel 4f wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 TVG § 4a

In § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1130) geändert worden ist, werden vor dem Punkt am Ende die Wörter „(Mehrheitstarifvertrag); wurden beim Zustandekommen des Mehrheitstarifvertrags die Interessen von Arbeitnehmergruppen, die auch von dem nach dem ersten Halbsatz nicht anzuwendenden Tarifvertrag erfasst werden, nicht ernsthaft und wirksam berücksichtigt, sind auch die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags anwendbar" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 4f Qualifizierungschancengesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4f QuaChaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in QuaChaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1055; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 8 SozSchPG II Änderung des Tarifvertragsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), das zuletzt durch Artikel 4f des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2651 ) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: „In ...


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