§ 5 - Gastronomieberufeausbildungsverordnung (GastroAusbV)

Artikel 2 V. v. 09.03.2022 BGBl. I S. 314, 349 (Nr. 8)
Geltung ab 01.08.2022; FNA: 806-22-1-137 Berufliche Bildung
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§ 5 Struktur der Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie sowie Ausbildungsberufsbild


§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

2.
weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt

a)
Restaurantservice oder

b)
Systemgastronomie,

3.
schwerpunktübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,

2.
Annahme und Einlagerung von Waren,

3.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion,

4.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst,

5.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service und

6.
Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen.

(3) In den Schwerpunkten werden in folgenden Berufsbildpositionen weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt:

1.
im Schwerpunkt Restaurantservice in den Berufsbildpositionen Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst und Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service,

2.
im Schwerpunkt Systemgastronomie in den Berufsbildpositionen Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion und Umgang mit Gästen.

(4) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,

4.
digitalisierte Arbeitswelt und

5.
Durchführung von Hygienemaßnahmen.

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Zitierungen von § 5 GastroAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GastroAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GastroAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 GastroAusbV (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie
...  im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin ( § 5 Absatz 2 Nummer 1 ) a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten betriebsangemessen gestalten ... 2 Annahme und Einlagerung von Waren ( § 5 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol- lieren, ... der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion ( § 5 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Arbeitsaufgaben erfassen b) Art und Menge von Lebensmitteln unter ... der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst ( § 5 Absatz 2 Nummer 4 ) a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini- gung von Gasträumen sowie ... Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service ( § 5 Absatz 2 Nummer 5 ) a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung anlassbezogen vorbereiten und die ... verkaufs- fördernder Maßnahmen ( § 5 Absatz 2 Nummer 6 ) a) verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktionen, ins- besondere im ... der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst ( § 5 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Gasträume anlass-, saison- und themenbezogen herrichten und Vor- und ... 2 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service ( § 5 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Reservierungen nach betrieblichen Vorgaben ent- gegennehmen, bearbeiten und ... der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion ( § 5 Absatz 3 Nummer 2 ) a) die Bedeutung von markenweiten Standards in der systemgastronomischen ...   2 Umgang mit Gästen ( § 5 Absatz 3 Nummer 2 ) a) die Bedeutung von markenweiten Standards beim Umgang mit Gästen einordnen ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 5 Absatz 4 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 5 Absatz 4 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 5 Absatz 4 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- lastungen für ... satengerecht kommunizieren 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 5 Absatz 4 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... 5 Durchführung von Hygienemaßnahmen ( § 5 Absatz 4 Nummer 5 ) a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-, Betriebs- und ...


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