Artikel 5 - Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (PVNeuRG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes


Artikel 5 ändert mWv. 13. Dezember 2019 YUGStrGHG § 5

In § 5 Absatz 2 des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes vom 10. April 1995 (BGBl. I S. 485), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1349) geändert worden ist, wird die Angabe „47 Abs. 1" durch die Angabe „46 Absatz 1" ersetzt.



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