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Artikel 4 - Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes (IRGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2015 YUGStrGHG § 1

§ 1 Absatz 2 des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes vom 10. April 1995 (BGBl. I S. 485), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„(2) Gerichtshof im Sinne dieses Gesetzes ist

1.
der durch Resolution 827 (1993) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 25. Mai 1993 eingesetzte Internationale Strafgerichtshof zur Verfolgung von Personen, die für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich sind, welche seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawiens begangen wurden, einschließlich seiner Kammern, seiner Anklagebehörde sowie der Angehörigen des Gerichts und der Anklagebehörde, sowie

2.
der durch Resolution 1966 (2010) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 22. Dezember 2010 eingesetzte Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe, der die verbliebenen Aufgaben des in Nummer 1 bezeichneten Internationalen Strafgerichtshofs fortführt."



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 IRGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 5 PVNeuRG Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes
... 2 des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes vom 10. April 1995 (BGBl. I S. 485), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1349 ) geändert worden ist, wird die Angabe „47 Abs. 1" durch die Angabe „46 ...