Artikel 6 - Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)

Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2019 RBEGuSGBÄndG Artikel 2

In Artikel 2 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3159) wird die Nummer 2 aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 6 StaFamG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 StaFamG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StaFamG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 StaFamG Inkrafttreten
... in Kraft. (4) Artikel 1 Nummer 4, Artikel 3 Nummer 2 bis 6 sowie die Artikel 4 bis 8 treten am 1. August 2019 in Kraft. (5) Abweichend von Absatz 4 treten in Kraft ...


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