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§ 74 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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§ 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus
(1) 1Die Übertragungsnetzbetreiber müssen bis zum 25. Oktober eines Kalenderjahres eine Vorausschau für die Entwicklung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in den folgenden fünf Kalenderjahren erstellen und veröffentlichen. 2Diese Vorausschau muss mindestens eine Prognose der Entwicklung
- 1.
- der installierten Leistung der Anlagen,
- 2.
- der Volllaststunden und
- 3.
- der erzeugten Jahresarbeit
(2) Die Angaben nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 müssen für die folgenden Energieträger getrennt veröffentlicht werden:
- 1.
- Wasserkraft,
- 2.
- Windenergie an Land,
- 3.
- Windenergie auf See,
- 4.
- solare Strahlungsenergie, getrennt nach Solaranlagen des ersten Segments und Solaranlagen des zweiten Segments,
- 5.
- Geothermie,
- 6.
- Energie aus Biomasse,
- 7.
- Deponiegas,
- 8.
- Klärgas und
- 9.
- Grubengas.
(3) 1Die Prognose nach Absatz 1 muss nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erstellt werden. 2Die Datengrundlagen und Annahmen, die in die Prognose eingeflossen sind, müssen angegeben werden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor G. v. 20. Juli 2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479 m.W.v. 1. Januar 2023
Frühere Fassungen von § 74 EEG 2023
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 74 EEG 2023
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG 2023 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 70 EEG 2023 Grundsatz (vom 16.05.2024)
... den §§ 56 bis 62 jeweils erforderlichen Daten, insbesondere die in den §§ 71 bis 74a genannten Daten, unverzüglich zur Verfügung stellen. § 62 ist ...
§ 85 EEG 2023 Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 16.05.2024)
... e) die Angaben nach den §§ 70 bis 73 und 76 übermittelt und nach den §§ 74 und 77 veröffentlicht werden. (2) Die Bundesnetzagentur kann unter ... 8 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Ausnahme des § 69 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 10, des § 74 Satz 1 und 2 , der §§ 91 und 95 bis 101 sowie des Abschnitts 6 entsprechend anzuwenden. Die ...
§ 88a EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen (vom 01.01.2023)
... Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 86 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ...
Zitat in folgenden Normen
Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
§ 60 EnFG Vorausschau des EEG-Finanzierungsbedarfs
... Netzentgelte nach § 18 der Stromnetzentgeltverordnung enthalten. (2) § 74 Absatz 2 und 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist entsprechend ...
Anlage 1 EnFG (zu § 2) Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs (vom 16.05.2024)
... § 2 der Erneuerbare-Energien-Verordnung und für die Erstellung der EEG-Vorausschau nach § 74 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes , 5.6 geleistete Erstattungen nach § 6 Absatz 5 oder § 38d Absatz 6 des ...
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 38 GEEV Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.10.2021)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen)". p) Die Angaben zu den §§ 74 bis 75 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 74 Vorausschau des ... zu den §§ 74 bis 75 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus § 75 (weggefallen)". q) Die ... 6 wird Absatz 4. d) Die Absätze 7 und 8 werden aufgehoben. 79. Die §§ 74 bis 75 werden durch die folgenden §§ 74 und 75 ersetzt: „§ 74 ... 7 und 8 werden aufgehoben. 79. Die §§ 74 bis 75 werden durch die folgenden §§ 74 und 75 ersetzt: „§ 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus (1) Die ... 74 bis 75 werden durch die folgenden §§ 74 und 75 ersetzt: „ § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus (1) Die Übertragungsnetzbetreiber müssen ... e) die Angaben nach den §§ 70 bis 73 und 76 übermittelt und nach den §§ 74 und 77 veröffentlicht werden." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 747
Artikel 1 EEGUmlAbsG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Juni 2022 und vor dem 1. Januar 2023 geliefert oder verbraucht worden sind, die Pflichten nach den §§ 74 und ...
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 1 KWKStrRÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Mitteilungen nach den §§ 74 und 74a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber bis ...
Artikel 2 KWKStrRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage". e) Nach der Angabe zu § 74 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 74a Letztverbraucher und ... 2 Satz 5 und Absatz 4 Satz 2, erster und zweiter Halbsatz wird jeweils die Angabe „§ 74 " durch die Angabe „§ 74 Absatz 2" ersetzt. 34. § 60a wird wie ... und zweiter Halbsatz wird jeweils die Angabe „§ 74" durch die Angabe „§ 74 Absatz 2" ersetzt. 34. § 60a wird wie folgt geändert: a) In ... im Stromspeicher befindet, erfasst wird und 2. seine Mitteilungspflichten nach § 74 Absatz 2 und § 74a Absatz 2 Satz 2 bis 5 erfüllt hat. Der Nachweis der ... wenn das Elektrizitätsversorgungsunternehmen seine Mitteilungspflichten nach § 74 Absatz 1 nicht spätestens bis zum 31. Mai des Jahres erfüllt, das auf das Kalenderjahr ... können die Daten nach Satz 1 Nummer 2 und 3 automatisiert mit den Daten nach § 74 Absatz 2 abgleichen. (6) Die Übertragungsnetzbetreiber müssen für die ... bundesweit einheitliche Verfahren zur Verfügung stellen." 44. § 74 wird wie folgt geändert: a) Dem Wortlaut wird folgender Absatz 1 ... Strommengen im Sinn des § 61k Absatz 1b Nummer 1 anzugeben." 45. Nach § 74 wird folgender § 74a eingefügt: „§ 74a Letztverbraucher und ... 31. Oktober." 46. In § 75 Satz 2 wird die Angabe „§§ 73 und 74 " durch die Angabe „§§ 73 bis 74a" ersetzt. 47. In § 76 ... Satz 2 wird die Angabe „§§ 73 und 74" durch die Angabe „§§ 73 bis 74a" ersetzt. 47. In § 76 Absatz 1 werden die Wörter „von den ... und Eigenversorger ist der erste Halbsatz hinsichtlich der Angaben nach § 74 entsprechend anzuwenden." durch die Wörter „für ... ist der erste Halbsatz hinsichtlich der Angaben nach § 74 entsprechend anzuwenden und für Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher, die Strom ... der Fiktion nach Satz 2 nicht entstanden wäre und 2. die Angaben nach § 74 Absatz 1 Satz 1 und § 74a Absatz 1 bis zum 31. Mai 2017 mitgeteilt worden sind. ... Nutzungsrecht und das Eigenerzeugungskonzept unverändert fortbestehen. § 74 Absatz 1 und § 74a Absatz 1 sind entsprechend anzuwenden. (5) Die §§ ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... aus solarer Strahlungsenergie („MWSolar(a)")" gestrichen. 118. Dem § 74 Absatz 2 werden die folgenden Sätze angefügt: „Im Fall einer gemeinsamen ... eingefügt. cc) Folgender Satz wird angefügt: „ § 74 Absatz 2 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden." b) In Absatz 3 werden nach der Angabe ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 EEGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... wird. (4) Erfolgt eine Schätzung nach Absatz 3, muss die Endabrechnung nach § 74 Absatz 2 oder § 74a Absatz 2 um die folgenden Angaben ergänzt werden: 1. die Angabe, ... auf eine Übermittlung der Angaben nach Satz 1 Nummer 3 und 4 im Rahmen der Mitteilung nach § 74 Absatz 2 oder § 74a Absatz 2 verzichten; eine Nacherhebung bleibt unbenommen. (5) Im ... 61i Absatz 2" durch die Angabe „§ 61j Absatz 2" ersetzt. 36. § 74 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 3 wird jeweils die Angabe ...
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 13 EnWRAnpG 2024 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 85 Absatz 3 Satz 1 werden nach der Angabe „Absatz 10," die Wörter „des § 74 Satz 1 und 2 ," eingefügt. 3. Dem § 100 wird folgender Absatz 18 angefügt: ...
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 1 die Wörter „finanzieller Förderungen" gestrichen. 21. In § 74 Satz 4 werden nach den Wörtern „nach Satz 2 zur Verfügung stellen" die ... der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 87 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ...
Artikel 17 EEAusG Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung
... 2 wird wie folgt gefasst: „(2) In Anpassung von § 71 Nummer 1 und § 74 Satz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes müssen die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen dem ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
... 1, 4, 6 bis 18, 21, 24, 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, ... a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „mit Ausnahme der §§ 1 bis 6, 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „mit ... Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „mit Ausnahme der §§ 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" ersetzt. b) In Absatz 2 ...
Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Artikel 1 MietStrFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... versorgten Stromverbrauchseinrichtungen abgelöst hat und die Angaben nach § 74 Absatz 1 Satz 1 und § 74a Absatz 1 bis zum 31. Dezember 2017 übermittelt, 2. die ... zu Nummer 2 sowie den Namen des damaligen Betreibers der Stromerzeugungsanlage entsprechend § 74 Absatz 1 und § 74a Absatz 1 bis zum 31. Dezember 2017 übermittelt. (3) Für ... „(1) Netzbetreiber müssen die Angaben, die sie nach den §§ 71, 74 Absatz 1 und § 74a Absatz 1 erhalten, die Angaben nach § 72 Absatz 2 Nummer 1 und die ... die Angaben nach § 71, Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Angaben nach § 74 sowie Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher die Angaben nach § 74a der ... c wird die Angabe „nach § 76" durch die Wörter „nach den §§ 70 bis 76" ersetzt. b) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... für den in dem Stromspeicher verbrauchten Strom zahlen muss, seine Mitteilungspflichten nach § 74 Absatz 2 und § 74a Absatz 2 Satz 2 bis 5 erfüllt hat. § 62b Absatz 1 ist mit der ... Einstellung in die Transparenzdatenbank der Europäischen Kommission." 50. In § 74 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „§ 61l Absatz 1b Nummer 1" durch die Wörter ...
Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
Artikel 1 EEVuaÄndV Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
... zur Herstellung von Grünem Wasserstoff liefern, müssen im Rahmen ihrer Mitteilung nach § 74 und § 74a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dem Netzbetreiber, der zur Erhebung der ... für das jeweilige Kalenderjahr die Mitteilungspflichten nach § 74 oder § 74a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Verbindung mit § 12j nicht erfüllt ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017)
... 1, 4, 6 bis 18, 21, 24, 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, ...
§ 42 GEEV Solaranlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.01.2017)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen ...
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