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§ 76 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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§ 76 Information der Bundesnetzagentur
(1) 1Übertragungsnetzbetreiber müssen im Rahmen der Vorlage nach § 59 Absatz 4 des Energiefinanzierungsgesetzes die Angaben, die sie nach § 71 Absatz 1 erhalten, einschließlich der zu ihrer Überprüfung erforderlichen Daten bis zum 15. September eines Kalenderjahres der Bundesnetzagentur in elektronischer Form vorlegen. 2Auf Verlangen der Bundesnetzagentur müssen in elektronischer Form vorlegen:
- 1.
- Netzbetreiber, die nicht Übertragungsnetzbetreiber sind, die Angaben nach Satz 1 bis zum 31. Mai eines Kalenderjahres und
- 2.
- Anlagenbetreiber die Angaben nach § 71 Absatz 1.
(2) 1Soweit die Bundesnetzagentur Formularvorlagen zu Form und Inhalt bereitstellt, müssen die Daten unter Verwendung dieser übermittelt werden. 2Die Daten nach Absatz 1 werden dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz von der Bundesnetzagentur für statistische Zwecke sowie die Evaluation des Gesetzes und die Berichterstattungen nach den §§ 98 und 99 zur Verfügung gestellt.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor G. v. 20. Juli 2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479 m.W.v. 1. Januar 2023
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Frühere Fassungen von § 76 EEG 2023
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 76 EEG 2023
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 76 EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG 2023 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 85 EEG 2023 Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 16.05.2024)
... erhoben und vereinnahmt werden und e) die Angaben nach den §§ 70 bis 73 und 76 übermittelt und nach den §§ 74 und 77 veröffentlicht werden. (2) ...
§ 88a EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen (vom 01.01.2023)
... Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 86 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ...
Zitat in folgenden Normen
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 38 GEEV Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.10.2021)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ... Verfügung zu stellen. Im Fall der Übermittlung an die Bundesnetzagentur ist § 76 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Die Bundesnetzagentur stellt die Daten der für die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 EEGAusbGuEnFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... In § 21 Absatz 4, § 22a Absatz 3, § 69 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 2, § 76 Absatz 2 Satz 2 , § 81 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 7 Satz 5, § 88a Absatz 3 Nummer 2 in dem Satzteil vor ...
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... sind, müssen angegeben werden. § 75 (weggefallen)". 80. § 76 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... und vereinnahmt werden und e) die Angaben nach den §§ 70 bis 73 und 76 übermittelt und nach den §§ 74 und 77 veröffentlicht werden." ...
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 2 KWKStrRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 74" durch die Angabe „§§ 73 bis 74a" ersetzt. 47. In § 76 Absatz 1 werden die Wörter „von den Anlagenbetreibern" gestrichen und werden die ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Ergebnisse eines Verfahrens der Clearingstelle nach § 81 Absatz 5." 121. In § 76 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§§ 97 und 98" durch die Angabe „§§ 98 und ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 EEGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Angaben unter Verwendung dieser Formularvorlagen übermittelt werden." 38. In § 76 Absatz 1 Satz 3 werden nach der Angabe „§ 74a" die Wörter „Absatz 1 und 2" ...
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes genügen" gestrichen. 22. In § 76 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§§ 97 bis 99" durch die Angabe ... nach § 57 Absatz 4 berücksichtigt worden ist, c) die Daten nach § 76 übermittelt und nach § 77 veröffentlicht werden, d) die Kennzeichnung ... 13. abweichend von § 6 Absatz 2, § 35, den §§ 70 bis 72 und 75 bis 77, von der Rechtsverordnung nach § 93 sowie von der Rechtsverordnung nach § 111f ... der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 87 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
... 1, 4, 6 bis 18, 21, 24, 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76 , 79, 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, und ... a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „mit Ausnahme der §§ 1 bis 6, 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „mit ... Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „mit Ausnahme der §§ 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" ersetzt. b) In Absatz 2 ...
Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Artikel 1 MietStrFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... „einen genossenschaftlichen Prüfungsverband," eingefügt. 25. § 76 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c wird die Angabe „nach § 76 " durch die Wörter „nach den §§ 70 bis 76" ersetzt. b) ... die Angabe „nach § 76" durch die Wörter „nach den §§ 70 bis 76 " ersetzt. b) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Anlagenregisterverordnung (AnlRegV)
V. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1320; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842
§ 9 AnlRegV Erhebung, Speicherung, Nutzung, Löschung und Abgleich der registrierten Daten (vom 01.01.2017)
... in der am 19. Februar 2015 geltenden Fassung, 2. von den Netzbetreibern nach § 76 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, 3. von den Betreibern von Anlagen zur ...
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017)
... 1, 4, 6 bis 18, 21, 24, 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76 , 79, 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, und ...
§ 42 GEEV Solaranlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.01.2017)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen ... Bundesnetzagentur schriftlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. § 76 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist entsprechend anzuwenden. Die ...
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