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§ 7 - Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2728, 2022 I S. 2098; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 20.12.2019, abweichend siehe § 24; FNA: 2129-63 Umweltschutz
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§ 7 Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen



(1) Der Verantwortliche hat die Brennstoffemissionen für die in einem Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Brennstoffe auf Grundlage des Überwachungsplans zu ermitteln und der zuständigen Behörde bis zum 31. Juli des Folgejahres über die Brennstoffemissionen zu berichten.

(2) 1Die Berichtspflicht nach Absatz 1 gilt erstmals für das Kalenderjahr 2021. 2Für die Kalenderjahre 2021 und 2022 ist die Berichtspflicht nach Absatz 1 auf die Brennstoffe nach Anlage 2 beschränkt. 3Für Brennstoffe, die nach § 2 Absatz 2a als in Verkehr gebracht gelten, gilt die Berichtspflicht nach Absatz 1 erstmals ab dem 1. Januar 2024.

(3) Die Angaben im Emissionsbericht nach Absatz 1 müssen von einer Prüfstelle nach § 15 verifiziert worden sein.

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Anforderungen an die Ermittlung der Brennstoffemissionen und die Berichterstattung zu regeln, insbesondere kann sie

1.
Vorgaben an die Emissionsermittlung, die Ermittlungsmethoden, die Berichterstattung und die Verifizierung machen,

2.
Standardwerte für Emissionsfaktoren von Brennstoffen festlegen, wobei die Standardwerte so zu bemessen sind, dass eine Unterschätzung der Brennstoffemissionen des jeweiligen Brennstoffs ausgeschlossen erscheint; dabei sollen

a)
biogene Brennstoffemissionen bei entsprechendem Nachhaltigkeitsnachweis mit Ausnahme von Brennstoffemissionen aus Rohstoffen mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderung nach Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/807 der Kommission vom 13. März 2019 (ABl. L 133 vom 21.5.2019, S. 1),

b)
Brennstoffemissionen aus flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Brennstoffen nicht-biogenen Ursprungs, sobald eine Rechtsverordnung weitere Bestimmungen über die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 sowie das Nachweisverfahren festlegt, sowie

c)
Klärschlämme

mit dem Emissionsfaktor Null belegt werden,

3.
Erleichterungen für die Berichterstattung und für die Verifizierung bei ausschließlicher Ermittlung und Berichterstattung nach Standardemissionsfaktoren vorsehen,

4.
anordnen, dass die Ermittlung der Brennstoffemissionen ausschließlich unter Anwendung der Standardemissionsfaktoren vorgenommen wird,

5.
Einzelheiten regeln zur Vermeidung von Doppelerfassungen durch Freistellung von der Berichtspflicht für Brennstoffemissionen, die bereits nachweislich Gegenstand der Emissionsberichterstattung waren,

6.
in den Fällen des § 2 Absatz 2a Ausnahmen von der Berichtspflicht nach Absatz 1 regeln, soweit nach dem nationalen und europäischen Rechtsrahmen für den EU-Emissionshandel entsprechende Ausnahmen für die Berichterstattung der dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlagen vorgesehen sind.

(5) 1Doppelbelastungen infolge des Einsatzes von Brennstoffen in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage sind möglichst vorab zu vermeiden. 2Die Bundesregierung wird bis zum 31. Dezember 2020 durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Anforderungen und Verfahren festlegen, wie der Verantwortliche insbesondere im Falle einer Direktlieferung von Brennstoffen an ein Unternehmen und deren Einsatzes in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage oder im Falle einer direkten Verwendung von Brennstoffen in seiner dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage eine entsprechende Menge an Brennstoffemissionen von den nach Absatz 1 zu berichtenden Brennstoffemissionen abziehen kann, soweit durch den Emissionsbericht nach § 5 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes der Einsatz dieser Brennstoffe nachgewiesen ist.





 

Frühere Fassungen von § 7 BEHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.11.2022Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
vom 09.11.2022 BGBl. I S. 2006
aktuell vorher 10.11.2020Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
vom 03.11.2020 BGBl. I S. 2291
aktuellvor 10.11.2020Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 BEHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BEHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 BEHG Überwachungsplan, vereinfachter Überwachungsplan
... für die Ermittlung von Brennstoffemissionen und die Berichterstattung nach § 7 Absatz 1 einzureichen. Soweit der Verantwortliche die Brennstoffemissionen ausschließlich ...
§ 8 BEHG Abgabe von Emissionszertifikaten
... an die zuständige Behörde eine Anzahl von Emissionszertifikaten abzugeben, die der nach § 7 berichteten Gesamtmenge an Brennstoffemissionen im vorangegangenen Kalenderjahr ...
§ 14 BEHG Überwachung, Datenübermittlung; Verordnungsermächtigung (vom 16.11.2022)
... entsprechend. (4) Zur Überprüfung der von Verantwortlichen nach § 7 übermittelten Angaben durch die zuständige Behörde ist die Übermittlung der ...
§ 15 BEHG Prüfstellen
... Zur Prüfung von Emissionsberichten nach § 7 Absatz 1 sind berechtigt: 1. die für die Tätigkeitsgruppen nach den Nummern 1a bis 2 ...
§ 18 BEHG Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen
... nicht erfüllten Pflichten des ursprünglichen Verantwortlichen nach den §§ 6 bis 8. (2) Wird über das Vermögen eines Verantwortlichen das ...
§ 20 BEHG Durchsetzung der Berichtspflicht
... Ende der Einführungsphase nach § 10 Absatz 2 Satz 1 und 2 seiner Berichtspflicht nach § 7 Absatz 1 nicht nach, so verfügt die zuständige Behörde die Sperrung seines Kontos im ... vorlegt und die zuständige Behörde diesen Bericht als den Anforderungen nach § 7 genügend anerkennt oder eine Schätzung der Emissionen nach § 21 Absatz 2 Satz 1 ...
§ 21 BEHG Durchsetzung der Abgabepflicht
... nicht nachkommen konnte. Hat der Verantwortliche über die Brennstoffemissionen nach § 7 berichtet, ist die Festsetzung der Zahlungspflicht nur zulässig, soweit die Menge der ...
§ 22 BEHG Bußgeldvorschriften (vom 16.11.2022)
... Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 7 Absatz 1 einen Bericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet. ...
Anlage 2 BEHG (zu § 7 Absatz 2) Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022)
V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3016; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 47
Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030)
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2868
Sonstige
Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 und der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022
V. v. 20.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 47
 
Zitat in folgenden Normen

BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)
V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3129
§ 7 BECV Unternehmensbezogene Emissionsintensität, Schwellenwert
... 2 beihilfefähigen Brennstoffmenge mit dem im Rahmen der Emissionsberichterstattung nach § 7 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes anzuwendenden Emissionsfaktor. Für die Abrechnungsjahre 2021 und 2022 sind für ...
§ 9 BECV Maßgebliche Emissionsmenge
... Selbstbehalts in Höhe von 150 Tonnen Kohlendioxid. Soweit in der Verordnung nach § 7 Absatz 4 Nummer 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes Standardwerte für den Heizwert und den Umrechnungsfaktor eines Brennstoffs festgelegt sind, ... Satz 2 Nummer 5 gilt ab dem Abrechnungsjahr 2023 nur, soweit in der Verordnung nach § 7 Absatz 4 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes eine Möglichkeit vorgesehen ist, die nach § 25 des Energiesteuergesetzes steuerfrei ...

BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV)
V. v. 27.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 29; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
§ 6 BEDV Maßgebliche Emissionsmenge
... Abrechnungsjahr anzuwenden sind gemäß der jeweils geltenden Fassung der Verordnung nach § 7 Absatz 4 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes . Soweit für einen Brennstoff keine Standardwerte festgelegt sind, sind ... 2. ein Verantwortlicher für diese Brennstoffe bereits im Rahmen der Berichterstattung nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes einen Abzug aufgrund eines Nachweises des Anlagenbetreibers geltend gemacht hat, oder  ...

Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)
V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3026; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 163
§ 12 BEHV Eröffnung von Konten
... ist, Zweifel bestehen. (3) Soweit die von einem Verantwortlichen nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zu berichtenden Brennstoffemissionen 50.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent voraussichtlich ... 1 Satz 2 Nummer 1 und gemäß § 16 Absatz 2. (5) Wenn die nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes berichteten Brennstoffemissionen eines Verantwortlichen mit einem Compliance-Konto im Status ...
§ 14 BEHV Sperrung von Konten (vom 27.06.2023)
... 2 Satz 1 und 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes seiner Berichtspflicht gemäß § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes nicht fristgerecht nachgekommen ist, 9. der Verantwortliche bis zum 31. Juli eines ...
§ 15 BEHV Schließung von Konten
... der Verantwortliche für jedes Jahr, in dem eine Emissionshandelspflicht bestand, seine nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zu berichtenden Brennstoffemissionen gemäß § 26 eingetragen hat und 3. ...
§ 26 BEHV Eintragung der Brennstoffemissionen
... Der Verantwortliche ist für die ordnungsgemäße Eintragung der nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes für ein Kalenderjahr zu berichtenden Brennstoffemissionen in seinem Compliance-Konto ... Absatz 1 selbstständig berichtigen. (3) Stimmt der gemäß § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes berichtete Wert nach dem Stichtag gemäß Absatz 2 Satz 1 nicht mit dem gemäß ...
§ 27 BEHV Abgabe von Emissionszertifikaten
... Verantwortliche geben Emissionszertifikate ab, indem sie Emissionszertifikate für die nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes berichtete Gesamtmenge an Brennstoffemissionen von ihrem Compliance-Konto auf das Abgabekonto ...
§ 34 BEHV Festlegung der jährlichen Emissionsmengen (vom 27.06.2023)
... Brennstoffemissionshandelsgesetzes abzüglich der Brennstoffe, für die gemäß § 7 Absatz 2 Satz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes die Berichtspflicht nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes erstmals ab dem ... § 7 Absatz 2 Satz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes die Berichtspflicht nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes erstmals ab dem 1. Januar 2024 gilt, 71,49 Prozent, 3. für die Brennstoffe nach ...

Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022)
V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3016; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 47
§ 1 EBeV 2022 Anwendungsbereich und Zweck
... Sie ist beschränkt auf die Konkretisierung der Anforderungen der §§ 6 und 7 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes für die Periode 2021 und ...
§ 7 EBeV 2022 Berichterstattung
... Der nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes bis zum 31. Juli des Folgejahres zu übermittelnde Emissionsbericht umfasst die ... der Kalenderjahre 2021 und 2022 entfällt die Verpflichtung zur Verifizierung der Angaben nach § 7 Absatz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes . (3) Wird die Lieferung oder der Verbrauch von Erdgas nach ...
§ 8 EBeV 2022 Berichterstattungsgrenze
... Pflicht des Verantwortlichen zur Berichterstattung nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes besteht nicht, soweit im Laufe eines Kalenderjahres Brennstoffmengen in Verkehr gebracht werden, ...
§ 9 EBeV 2022 Aufbewahrung von Unterlagen und Daten
... müssen alle Unterlagen und Daten, auf deren Basis ein Emissionsbericht nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes erstellt wurde, für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahren. Die ...
§ 10 EBeV 2022 Vermeidung von Doppelerfassungen nach § 7 Absatz 4 Nummer 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... Der Verantwortliche kann eine entsprechende Menge an Brennstoffemissionen von den nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in einem Kalenderjahr zu berichtenden Brennstoffemissionen für Mengen von Brennstoffen ... Der Verantwortliche kann eine entsprechende Menge an Brennstoffemissionen von den nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in einem Kalenderjahr zu berichtenden Brennstoffemissionen für Mengen von leitungsgebundenem ... dem EUEmissionshandel unterliegenden Anlage verwendet worden sind und für die ein Abzug nach § 7 Absatz 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes geltend gemacht ...
§ 11 EBeV 2022 Vermeidung von Doppelbelastungen nach § 7 Absatz 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... Der Verantwortliche kann eine Menge an Brennstoffemissionen von den nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zu berichtenden Brennstoffemissionen abziehen, die der im jeweiligen Kalenderjahr an ein ... EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage lässt den Emissionsbericht des Verantwortlichen nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes für das das von der Korrektur betroffene Kalenderjahr unberührt. ...

Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030)
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2868
§ 1 EBeV 2030 Anwendungsbereich und Zweck
... Sie ist beschränkt auf die Konkretisierung der Anforderungen der §§ 6 und 7 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes für die Periode von 2023 bis ...
§ 3 EBeV 2030 Inhalt des Überwachungsplans und des vereinfachten Überwachungsplans; Frist zur Einreichung
... für die Ermittlung von Brennstoffemissionen und für den Emissionsbericht nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes hat Folgendes zu umfassen: 1. eine vollständige und transparente Darstellung der ...
§ 13 EBeV 2030 Berichterstattung
... Der nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zu erstellende Emissionsbericht hat Folgendes zu umfassen: 1. die gemäß ...
§ 14 EBeV 2030 Berichterstattungsgrenze
... Verantwortliche ist nicht zur Berichterstattung nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes verpflichtet, wenn er im Laufe eines Kalenderjahres Brennstoffmengen in Verkehr bringt, die vor ...
§ 15 EBeV 2030 Verifizierung
... Gegenstand der Verifizierung durch die Prüfstelle sind der Emissionsbericht nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes und die Ermittlung der Brennstoffemissionen für das betreffende Kalenderjahr. Im ... gemäß § 18, 3. den jährlichen Emissionsberichten der Vorjahre nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes , 4. den Steueranmeldungen und Steuerbescheiden nach dem Energiesteuergesetz für ... (5) Die Verpflichtung zur Verifizierung der Angaben im Emissionsbericht nach § 7 Absatz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes entfällt für die Emissionsberichte von Verantwortlichen, die 1. ...
§ 16 EBeV 2030 Vermeidung von Doppelerfassungen nach § 7 Absatz 4 Nummer 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... Verantwortliche können eine entsprechende Menge an Brennstoffemissionen von den nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in einem Kalenderjahr zu berichtenden Brennstoffemissionen für Mengen an Brennstoffen ... Der Verantwortliche kann eine entsprechende Menge an Brennstoffemissionen von den nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in einem Kalenderjahr zu berichtenden Brennstoffemissionen für Mengen an Erdgas abziehen, die ... dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage verwendet worden sind und für die ein Abzug nach § 7 Absatz 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes geltend gemacht wird. (5) Der Verantwortliche kann eine entsprechende Menge ... Der Verantwortliche kann eine entsprechende Menge an Brennstoffemissionen von den nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in einem Kalenderjahr zu berichtenden Brennstoffemissionen für Mengen an Brennstoffen ...
§ 17 EBeV 2030 Vermeidung von Doppelbelastungen nach § 7 Absatz 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... Der Verantwortliche kann eine Menge an Brennstoffemissionen von den nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zu berichtenden Brennstoffemissionen abziehen, die derjenigen Brennstoffmenge entspricht, die der ... EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage lässt den Emissionsbericht des Verantwortlichen nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes für das Kalenderjahr, das von der Korrektur betroffen ist, unberührt. ...
§ 19 EBeV 2030 Aufbewahrung von Unterlagen und Daten
... müssen alle Unterlagen und Daten, auf deren Basis ein Emissionsbericht nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes erstellt wurde, für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahren und hierin enthaltene ...

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
G. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2154
§ 2 CO2KostAufG Anwendungsbereich
... oder für Heizung und Warmwasser genutzt werden, für die in der Rechtsverordnung nach § 7 Absatz 4 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes Standardwerte für Emissionsfaktoren festgelegt sind. Dieses Gesetz gilt auch ... § 10 auch für den Einsatz von Brennstoffen, für die in der Rechtsverordnung nach § 7 Absatz 4 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes keine Standardwerte für Emissionsfaktoren festgelegt sind. (6) In den Fällen ...
§ 3 CO2KostAufG Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme
... der Brennstoffemissionen, die in der für das Lieferjahr geltenden Rechtsverordnung nach § 7 Absatz 4 Nummer 2 und 4 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes festgelegt sind, sind der Angabe nach Absatz 1 Nummer 3 zugrunde zu legen. Satz 1 gilt ...
§ 6 CO2KostAufG Begrenzung der Umlagefähigkeit; Erstattungsanspruch bei Wohngebäuden
...  (3) Setzt der Mieter Brennstoffe, für die in der Rechtsverordnung nach § 7 Absatz 4 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes Standardwerte für Emissionsfaktoren festgelegt sind, nicht ausschließlich in Anlagen ... erfolgen. Setzt der Mieter Brennstoffe, für die in der Rechtsverordnung nach § 7 Absatz 4 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes Standardwerte für Emissionsfaktoren festgelegt sind, nicht ausschließlich in Anlagen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung
V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 163
Artikel 1 1. BEHVÄndV
... Brennstoffemissionshandelsgesetzes abzüglich der Brennstoffe, für die gemäß § 7 Absatz 2 Satz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes die Berichtspflicht nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes erstmals ab dem ... § 7 Absatz 2 Satz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes die Berichtspflicht nach § 7 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes erstmals ab dem 1. Januar 2024 gilt, 71,49 Prozent, 3. für die Brennstoffe nach ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
G. v. 03.11.2020 BGBl. I S. 2291
Artikel 1 1. BEHGÄndG Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... 31.10.2017, S. 1) geänderten, am 1. Januar 2018 geltenden Fassung;". 3. In § 7 Absatz 4 Nummer 2 werden nach dem Wort „Nachhaltigkeitsnachweis" die Wörter „sowie ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
G. v. 09.11.2022 BGBl. I S. 2006
Artikel 1 2. BEHGÄndG Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69) geändert worden ist." 5. § 7 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ... wie folgt gefasst: „(4) Zur Überprüfung der von Verantwortlichen nach § 7 übermittelten Angaben durch die zuständige Behörde ist die Übermittlung der ...