Anlage 13 - Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)

V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe § 62; FNA: 2124-25-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Anlage 13 (zu § 42 Satz 1) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung *)


Anlage 13 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (BGBl. 2018 I S. 1620)


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*)
Anm. d. Red.:

In der Bilddatei nicht konsolidierte Änderungen:

 
durch Artikel 4 Nummer 37 G. v. 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359):

 
In den Anlagen 12 bis 14 werden jeweils nach dem Wort „Unterschrift" die Wörter „oder qualifizierte elektronische Signatur" eingefügt.


Text in der Fassung des Artikels 4 Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) G. v. 12. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 359 m.W.v. 16. Dezember 2023

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Frühere Fassungen von Anlage 13 PflAPrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.12.2023Artikel 4 Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
vom 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 13 PflAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 13 PflAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42 PflAPrV Erlaubnisurkunde (vom 16.12.2023)
... erfüllt, so stellt die zuständige Behörde die Erlaubnisurkunde nach dem Muster der Anlage 13  ...
Anlage 12 PflAPrV (zu § 47 Absatz 5 Satz 2) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung *) (vom 16.12.2023)
... Artikel 4 Nummer 37 G. v. 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359): In den Anlagen 12 bis 14 werden jeweils nach dem Wort „Unterschrift" die Wörter „oder ...
Anlage 13 PflAPrV (zu § 42 Satz 1) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung *) (vom 16.12.2023)
... Artikel 4 Nummer 37 G. v. 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359): In den Anlagen 12 bis 14 werden jeweils nach dem Wort „Unterschrift" die Wörter „oder ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 4 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
... qualifizierte elektronische Signatur(en)" eingefügt. 37. In den Anlagen 12 bis 14 werden jeweils nach dem Wort „Unterschrift" die Wörter „oder ...


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