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Anlage 14 - Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)

V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe § 62; FNA: 2124-25-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Anlage 14 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von Anlage 14 PflAPrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.12.2023Artikel 4 Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
vom 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 14 PflAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 14 PflAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 12 PflAPrV (zu § 47 Absatz 5 Satz 2) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung *) (vom 16.12.2023)
... 4 Nummer 37 G. v. 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359): In den Anlagen 12 bis 14 werden jeweils nach dem Wort „Unterschrift" die Wörter „oder qualifizierte ...
Anlage 13 PflAPrV (zu § 42 Satz 1) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung *) (vom 16.12.2023)
... 4 Nummer 37 G. v. 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359): In den Anlagen 12 bis 14 werden jeweils nach dem Wort „Unterschrift" die Wörter „oder qualifizierte ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 4 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
... über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung". h) Die Angabe zu Anlage 14 wird gestrichen. 1a. In § 1 Absatz 6 wird die Angabe „§ 1 Absatz ... elektronische Signatur(en)" eingefügt. 37. In den Anlagen 12 bis 14 werden jeweils nach dem Wort „Unterschrift" die Wörter „oder qualifizierte ... Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung (BGBl. 2023 I Nr. 359 S. 29)] ". 39. Anlage 14 (zu § 42 Satz 2) wird ...
Artikel 4a PflStudStG Weitere Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung zum 1. Januar 2025
...  1. Der Inhaltsübersicht wird folgende Angabe angefügt: „ Anlage 14 Anlage zur Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung".  ... Kompetenzen nach § 37 Absatz 2 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes nach dem Muster der Anlage 14 ." 7. Dem § 61 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) ... mit Demenz und setzen diese im Pflege- und Therapieprozess um." 9. Folgende Anlage 14 wird angefügt: „Anlage 14 (zu § 42 Satz 2) Anlage zur Urkunde ... Therapieprozess um." 9. Folgende Anlage 14 wird angefügt: „ Anlage 14 (zu § 42 Satz 2) Anlage zur Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der ...