Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
- 1.
- Zuteilung von Buchstaben
Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden.
- 2.
- Einteilung der Erkennungsnummern; Zuteilung kurzer Erkennungsnummern
- a)
- A 1 - A 999 bis Z 1 - Z 999
- b)
- AA 1 - AA 99 bis ZZ 1 - ZZ 99
- c)
- AA 100 - AA 999 bis ZZ 100 - ZZ 999
- d)
- A 1000 - A 9999 bis Z 1000 - Z 9999
- e)
- AA 1000 - AA 9999 bis ZZ 1000 - ZZ 9999.
interne Verweise§ 9 FZV Zuteilung von Kennzeichen ... gegen die guten Sitten verstoßen. Die Zuteilung der Erkennungsnummer hat nach Anlage 1 zu erfolgen. Das für die Zuteilung vorgesehene Kennzeichen ist dem Antragsteller ...
§ 79 FZV Übergangs- und Anwendungsbestimmungen ... bleibt gültig. (4) Ein Unterscheidungszeichen nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 1 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gilt als beantragt und ... des § 9 Absatz 3 Satz 1 und 6. Ein Unterscheidungszeichen nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 2 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gilt als aufgehoben im Sinne ...
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