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Anlage 1 - Hotelberufeausbildungsverordnung (HotelAusbV)

Artikel 1 V. v. 09.03.2022 BGBl. I S. 314 (Nr. 8)
Geltung ab 01.08.2022; FNA: 806-22-1-136 Berufliche Bildung
|

Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Umgang mit Gästen und
Teammitgliedern,
Reflexion der eigenen Rolle
im Betrieb, Gestaltung
des Gasterlebnisses als
Gastgeber oder Gastgeberin
(§ 5 Absatz 2 Nummer 1)
a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten
betriebsangemessen gestalten und die jeweiligen
Auswirkungen begründen
b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens,
insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen
und die rechtlichen Vorgaben beachten
c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im
Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation berück-
sichtigen
d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins-
besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge-
setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver-
halten sowie Feedback annehmen und reflektieren,
konstruktives Feedback geben
e) Ursachen von Konflikten und Kommunikations-
störungen erkennen und zu deren Lösung beitragen,
Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden
f) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen
reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal-
ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen,
dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen
anwenden
g) Gäste empfangen und deren Erwartungen und
Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und
Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung der
Erwartungen und Wünsche prüfen
h) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst-
leistungen und Produkten informieren und beraten
und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse
und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson-
derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung
i) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord-
nen und angemessen reagieren
j) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent-
gegennehmen, einordnen und situationsbezogen
nach den betrieblichen Vorgaben reagieren
k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
6  
2Annahme und Einlagerung
von Waren
(§ 5 Absatz 2 Nummer 2)
a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol-
lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen
dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur-
maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel-
lungen mitwirken
b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun-
gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und
des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität
und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen
die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
  
  c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der
rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor-
gaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der
Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung
technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be-
triebsüblichen Maßnahmen einleiten
d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport-
gutannahme sowie die Leergut- und die Transport-
gutrückgabe dokumentieren
e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter An-
wendung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend
einlagern
f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor-
schriften im Lager beachten, das Lager nach den
betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen
6  
3Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
in der Küche oder
in der Produktion
(§ 5 Absatz 2 Nummer 3)
a) Arbeitsaufgaben erfassen
b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich-
tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und
Gerichten bedarfsgerecht auswählen
c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen
d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt-
schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und
pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter
auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen
und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie-
nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe-
reiten
f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit,
Verwendbarkeit und Allergene prüfen
g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte
nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen-
dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung
von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von
Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der
Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens-
mittelverschwendung
h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren
und anrichten sowie bei der Produktpräsentation
mitwirken
i) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards
fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich-
keiten prüfen oder entsorgen
j) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-
werten und optimieren
6  
4Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Wirtschaftsdienst
(§ 5 Absatz 2 Nummer 4)
a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini-
gung von Gasträumen, insbesondere von Gästezim-
mern, für das Gasterlebnis erläutern
b) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini-
gung von Wirtschaftsräumen erläutern
  
  c) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen
unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in
Gasträumen, insbesondere in Gästezimmern, sowie
in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen und doku-
mentieren
d) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte
Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor-
schriften und von Umweltaspekten durchführen
e) Gasträume, insbesondere Gästezimmer, und Wirt-
schaftsräume im Hinblick auf ihre Nutzung und
Sicherheit kontrollieren, den Bedarf an Reparaturen
und Ersatz ermitteln und die betriebsüblichen Maß-
nahmen ergreifen
f) Wäsche auf verwendungsfähigen Zustand über-
prüfen und geeignete Produkte und Techniken zur
Reinigung und zur Pflege auswählen und dabei ins-
besondere Werterhaltung, Hygiene und Ressourcen-
schonung berücksichtigen
g) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere
Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus-
wählen und in ausreichender Menge bereitstellen
sowie fachgerecht reinigen und pflegen
10  
5Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Service
(§ 5 Absatz 2 Nummer 5)
a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung und
der Servicebesprechung anlassbezogen vorbereiten
und die erforderlichen Betriebsmittel bereitstellen
b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
c) alkoholische und nichtalkoholische Getränke aus-
schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach
den betrieblichen Vorgaben zubereiten
d) Servier- und Abräumtätigkeiten für Speisen oder Ge-
richte und Getränke unter Anwendung von Produkt-
kenntnissen, Serviermethoden und der betrieblichen
Serviceform durchführen
e) das betriebliche Kassensystem bedienen und bei
der Kassenabrechnung mitwirken
10  
6Wahrnehmung von Aufgaben
am Empfang
(§ 5 Absatz 2 Nummer 6)
a) die Arbeitsschritte für den Check-in und den Check-
out planen und die schichtbezogenen vorbereiten-
den Arbeiten durchführen
b) den Check-in durchführen, insbesondere Gäste
empfangen und begrüßen, Reservierungen prüfen,
Reservierungs- und Zahlungsmodalitäten nach den
betrieblichen Vorgaben klären, Zimmerzutritt ermög-
lichen
c) die melderechtlichen und abgaberechtlichen Rege-
lungen einhalten, unter Berücksichtigung des Daten-
schutzes
d) Gäste zu den betrieblichen Dienstleistungsange-
boten beraten und zusätzliche Leistungen und
Produkte anbieten, auch in einer Fremdsprache
e) Gästeaufträge ausführen und mit anderen betrieb-
lichen Bereichen oder externen Stellen koordinieren
15  
  f) Anfragen von Gästen, Teammitgliedern sowie Ex-
ternen entgegennehmen und an die zuständigen
Bereiche weiterleiten
g) den Check-out durchführen, insbesondere für den
Check-out erbrachte bereichsübergreifende Leis-
tungen mit den Gästen abstimmen und auf die
Rechnung buchen
h) Gastrechnungen prüfen, erläutern und unter Berück-
sichtigung verschiedener Zahlungsarten erstellen
und abrechnen
  
7Verkauf von Übernachtungen
und Dienstleistungen sowie
Arbeiten in der Reservierung
(§ 5 Absatz 2 Nummer 7)
a) individuelle Gästebedürfnisse erfragen, den Gästen
die Ausstattung und die Merkmale der betrieblichen
Zimmer und Zimmerkategorien erläutern und be-
triebsbezogene Empfehlungen aussprechen
b) über Preise und Angebote sowie über die mit dem
Aufenthalt verbundenen örtlichen Abgaben infor-
mieren
c) Zimmerreservierungen nach Verfügbarkeit und vor-
gegebener Preisgestaltung annehmen und durch-
führen
d) Gäste über die betrieblichen Einrichtungen und die
betriebliche Zimmerausstattung sowie über örtliche
Angebote informieren
e) Leistungen anbieten und vereinbarte Leistungen be-
stätigen
f) die gewünschte Zahlungsform erfragen, erfassen
und an die betroffenen Bereiche kommunizieren
g) die Ergebnisse der Beratungs- und Verkaufsge-
spräche sowie ermittelte Gästebedürfnisse, insbe-
sondere von Gruppen, dokumentieren und die
Umsetzung mit anderen Bereichen abstimmen
h) Umbuchungen und Stornierungen von Zimmern und
sonstigen Dienstleistungen nach den betrieblichen
Vorgaben entgegennehmen und bearbeiten
i) das betriebliche Hotelsystem nutzen
15  
8Gästekommunikation und
Beschwerde-Management
(§ 5 Absatz 2 Nummer 8)
a) Gästekommunikation zielgruppenorientiert, verkaufs-
fördernd und situationsgerecht gestalten
b) nach den betrieblichen Standards Gästefeedback,
insbesondere Reklamationen, im persönlichen Ge-
spräch entgegennehmen und Lösungen aufzeigen
c) Informations- und Kommunikationskanäle, insbe-
sondere digitale Medien, für die Gästekommunika-
tion nutzen
d) in Beratungs- und Verkaufsgesprächen Kommunika-
tions- und Verkaufstechniken anwenden
e) Gästedatenbank unter Anwendung von Informa-
tions- und Kommunikationstechniken pflegen
f) Gästefeedback unter Nutzung verschiedener Kanäle
einholen, entgegennehmen, bearbeiten und nach
den betrieblichen Vorgaben reagieren
6  
  g) die vom Gästefeedback betroffenen betrieblichen
Bereiche über Gästefeedback informieren und ins-
besondere für Beschwerden und Reklamationen
sensibilisieren
h) Lösungsansätze zur Gästezufriedenheit auf ihre
Wirksamkeit prüfen sowie an der Erarbeitung von
Verbesserungsvorschlägen mitwirken
i) das eigene Verhalten als Beitrag zur Gästezufrie-
denheit und zur Kundenbindung reflektieren und
Schlussfolgerungen ziehen
  
9Organisation des
Empfangs- und
Reservierungsbereiches
(§ 5 Absatz 2 Nummer 9)
a) Arbeitsaufgaben in der Reservierung und am Emp-
fang planen, koordinieren und bereichsbezogen mit
anderen Bereichen abstimmen
b) Schichtübergaben vor- und nachbereiten
c) Ablagesystem, insbesondere für Meldescheine und
Beherbergungslisten, anlegen und unter Berück-
sichtigung der Archivierungs- und Aufbewahrungs-
fristen pflegen
d) Reservierungen kontrollieren, Reservierungsüber-
sichten erstellen und mit externen Buchungskanälen
abgleichen, Gruppenanreisen vorbereiten und
Arbeitsabläufe in Abstimmung mit den betroffenen
Bereichen organisieren
e) Gästeaufenthalte auf Grundlage der Ergebnisse von
Beratungs- und Verkaufsgesprächen sowie unter
Berücksichtigung der Informationen aus der Gäste-
kartei planen
f) Checklisten zu Arbeitsabläufen am Empfang und an
der Reservierung entwickeln und einsetzen
g) Bezahlprozesse überprüfen, Rechnungslegung unter
Berücksichtigung interner Belege vorbereiten und
Kostenübernahmen prüfen
h) Kommissions- oder Provisionsabrechnungen prüfen
und bei Unstimmigkeiten Maßnahmen einleiten
i) den Tagesabschluss durchführen und kontrollieren
j) Kontakte zu internen und externen Kooperations-
partnern herstellen und pflegen, Kooperations-
prozesse gestalten
 8
10Wahrnehmung von Aufgaben
im Housekeeping-
Management
(§ 5 Absatz 2 Nummer 10)
a) Arbeitsabläufe im Wirtschafsdienst unter Berück-
sichtigung von Gästewünschen, Betriebsstrukturen
und Zeitmanagement planen
b) Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung betrieblicher
Gegebenheiten, des Einsatzes von internem oder
externem Personal sowie ökonomischer und ökolo-
gischer Aspekte steuern
c) Reinigungspläne und Checklisten, insbesondere für
Gästezimmer, öffentliche Bereiche und Wirtschafts-
räume, unter Berücksichtigung der Reinigungs-
intervalle, der hygienisch relevanten Aspekte und
der rechtlichen Vorgaben erstellen
d) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegeverfahren
auswählen und dabei insbesondere Werterhaltung,
Hygiene und Ressourcenschonung beachten
  
  e) Reinigungs- und Desinfektionslösungen, insbe-
sondere unter Berücksichtigung von ökologischen
Auswirkungen und gesundheitlichen Belastungen,
auswählen, ansetzen und anwenden
f) bei der Vorbereitung und Durchführung von Schu-
lungen zu den Themen Hygiene, Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz mitwirken
g) unter Hygienegesichtspunkten kritische Situationen
und Bereiche identifizieren und an der Weiterent-
wicklung des betrieblichen Hygienekonzeptes mit-
wirken
h) Reinigung von Gästezimmern, öffentlichen Berei-
chen sowie Wirtschaftsräumen organisieren, kontrol-
lieren und dokumentieren
i) Zimmerzuteilung und -ausstattung in Abstimmung
mit den betroffenen Bereichen unter Berücksich-
tigung der tagesaktuellen An- und Abreisezahlen
sowie besonderer Gästebedarfe koordinieren
j) Reinigung, Lagerung und Logistik der betrieblichen
Textilien auf Basis der Belegungsvorschau organi-
sieren und die Umsetzung kontrollieren
k) den Beschaffungsbedarf von Betriebsmitteln er-
mitteln und an der Auswahl und Bestellung der
Betriebsmittel unter Berücksichtigung der Qualität
und der Nachhaltigkeit mitwirken
l) den Zustand von Geräten, Maschinen und Ge-
brauchsgütern kontrollieren und Wartung von Ge-
räten und Maschinen sowie Instandsetzung von
Gebrauchsgütern veranlassen, Wartung von Geräten
und Maschinen koordinieren
m) Möglichkeiten zur Verbesserung von Arbeitsabläu-
fen und -ergebnissen, insbesondere hinsichtlich
Ressourcenschonung, Abfallvermeidung, Arbeits-
sicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz,
identifizieren und Arbeitsabläufe optimieren
 10
11Wahrnehmung von Aufgaben
im Food-and-Beverage-
Management
(§ 5 Absatz 2 Nummer 11)
a) Belegungsübersichten für gastronomische Ange-
bote, insbesondere Frühstück, erstellen, als Grund-
lage für die wirtschaftliche und bedarfsgerechte
Bereitstellung von Waren und Betriebsmitteln sowie
für die Personaleinsatzplanung
b) den Beschaffungsbedarf von Lebensmitteln und
Betriebsmitteln ermitteln und an der Auswahl und
Bestellung der Lebensmittel und Betriebsmittel
unter Berücksichtigung von Aspekten der Qualität
und der Nachhaltigkeit, insbesondere Regionalität,
Saisonalität, Transport und Verpackung, mitwirken
c) den Wareneinsatz kalkulieren, das Speisenangebot
analysieren und an der Entwicklung und Optimie-
rung gastronomischer Angebote sowie an der Kon-
zeption von Speise- und Getränkekarten und an der
Preiskalkulation mitwirken
d) die bedarfsgerechte Bereitstellung von Waren und
Betriebsmitteln veranlassen, kontrollieren und doku-
mentieren
 10
  e) die Lagerung und Logistik der Lebensmittel und
Betriebsmittel auf Basis der Belegungsvorschau
organisieren und kontrollieren
f) die Servicekasse vorbereiten, Artikel und Preise ver-
walten und pflegen
g) die Servicekasse abschließen und kontrollieren, den
Kassenbericht auswerten
h) Warenbestandskontrollen für gastronomische Berei-
che koordinieren, die Ergebnisse der Bestandskon-
trollen analysieren sowie Vorschläge zur Bestands-
optimierung ableiten
i) Inventuren von Betriebsmitteln vorbereiten
j) das Gasterlebnis im Food-and-Beverage-Bereich
als Gastgeber oder Gastgeberin situationsgerecht
begleiten und den Betrieb repräsentieren
  
12Umsetzung der betrieblichen
Strategien des Channel-
Managements und des
Revenue-Managements
(§ 5 Absatz 2 Nummer 12)
a) Vertriebskanäle des Ausbildungsbetriebes unter-
scheiden, Zielgruppen zuordnen und ihren Einsatz
für den betriebswirtschaftlichen Erfolg einordnen
b) betrieblich genutzte Vertriebskanäle und -plattfor-
men zur Steuerung von Zimmer- und Veranstaltungs-
buchungen unter Berücksichtigung von Kapazitäten
einsetzen
c) Kategorien des betriebseigenen Preissystems, auch
unter Nutzung angeschlossener Verkaufskanäle,
anwenden und die betriebswirtschaftliche Wirkung
bewerten
d) Kapazitäten an verfügbaren Zimmern beobachten
und ihre Auslastung entsprechend der Belegungs-
entwicklung und nach den betrieblichen Vorgaben
steuern
e) Instrumente des Marktvergleichs und betriebliche
Kennzahlen im Rahmen des Revenue-Managements
einsetzen und Angebote von Mitbewerbern in Ab-
stimmung mit den betroffenen betrieblichen Berei-
chen bewerten
 12
13Umsetzung von Maßnahmen
der Verkaufsförderung und
des Marketings
(§ 5 Absatz 2 Nummer 13)
a) bei der Planung und Durchführung von Markt-
analysen mitwirken und deren Ergebnisse dokumen-
tieren
b) bei der Entwicklung von verkaufsfördernden Maß-
nahmen und Werbeaktionen mitwirken und die
Durchführung planen und koordinieren
c) Maßnahmen zur Förderung der Kundenbindung
planen, umsetzen und auswerten
d) Werbemittel und Werbeträger unterscheiden und
nach den betrieblichen Vorgaben zielgruppenge-
recht für die Werbung des Betriebes einsetzen
e) bei der Entwicklung und Erstellung von Werbe-
trägern und selbst- oder fremdproduzierten Infor-
mationen für Gäste sowie für Teammitglieder unter
Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben mit-
wirken und die Aktualität der Inhalte sicherstellen
 12
  f) Maßnahmen des Betriebes in Bezug auf nachhal-
tiges Handeln an Gäste und an die Öffentlichkeit
kommunizieren und weiterentwickeln sowie Möglich-
keiten der Mitwirkung für Gäste ableiten
g) Werbeerfolgskontrollen durchführen, dokumentieren
und auswerten sowie Verbesserungsvorschläge ab-
leiten
  
14Verkauf, Organisation und
Durchführung von
Veranstaltungen
(§ 5 Absatz 2 Nummer 14)
a) die betrieblichen Veranstaltungsangebote unter-
scheiden und bei der Vorbereitung und Durch-
führung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen
mitwirken
b) Angebote, Verträge und Ablaufpläne für Veranstal-
tungen unter Nutzung des betrieblichen Hotel-
systems erstellen, die Ergebnisse an die Beteiligten
kommunizieren und Rechnungen im Kassensystem
buchen
c) Veranstaltungen im Betrieb in Zusammenarbeit mit
den betroffenen Bereichen und auf Grundlage der
erstellten Ablaufpläne umsetzen sowie Räumlich-
keiten bereitstellen und vorbereiten
d) Abläufe zur Vorbereitung, Durchführung und Nach-
bereitung von Veranstaltungen mit den betroffenen
Bereichen abstimmen und Veranstaltungen, auch in
einer Fremdsprache, begleiten
e) bei der Durchführung und Nachbereitung von Ab-
schlussgesprächen mitwirken
f) den Veranstaltungsverlauf auswerten und Folgerun-
gen für künftige Veranstaltungen ziehen
 10
15Gestaltung von büro-
organisatorischen Prozessen
(§ 5 Absatz 2 Nummer 15)
a) die betrieblichen Büroanwendungen, insbesondere
für Tabellenkalkulation, Präsentation, Textverarbei-
tung, Dateiablage und Kommunikation, aufgaben-
bezogen auswählen und anwenden
b) interne und externe Post sowie elektronische Korres-
pondenz entgegennehmen, bearbeiten und weiter-
leiten, unter Berücksichtigung der betrieblichen
Vorgaben zu Datenschutz- und Datensicherheits-
konzepten, insbesondere zur IT-Sicherheit
c) Daten und Informationen in geeigneter Form für
die betrieblichen Arbeitsbereiche aufbereiten und
sichern sowie diesen Arbeitsbereichen bereitstellen
d) Büromaterialien und Büroausstattung unter Berück-
sichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte
einsetzen
e) digitale oder analoge Organisations- und Archivie-
rungssysteme anlegen, nutzen, unter Berücksich-
tigung von Aufbewahrungsfristen pflegen sowie
Verbesserungsvorschläge erarbeiten
f) Besprechungen nach den sachlichen und zeitlichen
Vorgaben vor- und nachbereiten und die Ergebnisse
dokumentieren
g) interne und externe Korrespondenz nach den be-
trieblichen Vorgaben führen, auch unter Anwendung
fremdsprachiger Informationen
 4
  h) den externen Rechnungseingang und -ausgang
bearbeiten
i) die eigene Arbeit unter Einsatz betrieblicher Arbeits-
und Organisationsmittel systematisch planen, durch-
führen, reflektieren und weiterentwickeln
  
16Qualitäts- und prozess-
orientiertes Handeln im Team
und an Schnittstellen
(§ 5 Absatz 2 Nummer 16)
a) die Umsetzung der Unternehmensziele und -werte
bei Arbeitsprozessen, insbesondere beim Umgang
mit Gästen, Kollegen und Kolleginnen sowie Liefe-
ranten, berücksichtigen
b) eigene Wertvorstellungen in Bezug auf soziale, öko-
logische und ökonomische Nachhaltigkeit entwickeln
und mit den Unternehmenszielen abgleichen, Ent-
scheidungsdilemmata identifizieren und Vorschläge
zur Umsetzung nachhaltigen Handelns ableiten
c) die bereichsspezifischen Qualitätsstandards und
Qualitätsstandards des Betriebes unter Berücksich-
tigung sozialer, ökologischer und ökonomischer
Aspekte umsetzen
d) betriebliche Prozesse unter Berücksichtigung von
Informationsflüssen und Entscheidungswegen ein-
ordnen und im Team umsetzen sowie Inklusion im
Arbeitsprozess berücksichtigen
e) bei der Erstellung und Optimierung bereichsbezoge-
ner Organisationsmittel, insbesondere von Check-
listen, mitwirken und diese zur Qualitätskontrolle
nutzen
f) den Zusammenhang zwischen Qualität, Gästezufrie-
denheit und Betriebserfolg bei Entscheidungen und
Handlungen berücksichtigen
g) Arbeiten wirtschaftlich, gast- und unternehmens-
orientiert durchführen, durch das eigene Verhalten
zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln bei-
tragen und das eigene Handeln reflektieren
h) die Funktionen und Aufgaben der einzelnen Arbeits-
bereiche als Teil eines arbeitsteiligen Prozesses re-
flektieren und die Bedeutung der einzelnen Arbeits-
bereiche für die vor- und nachgelagerten Stellen und
für die betriebliche Wertschöpfung reflektieren
 6
17Anleitung und Führung von
Mitarbeitenden
(§ 5 Absatz 2 Nummer 17)
a) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen-
dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im
Team einstellen und konstruktiv Feedback geben
b) Mitarbeitende aufgabenbezogen sowie teamorien-
tiert anleiten und motivieren sowie deren Arbeits-
ergebnisse reflektieren
c) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung
vermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens
auf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek-
tieren
d) Dienstpläne nach den betrieblichen und den recht-
lichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten doku-
mentieren
 6
  e) an der Planung, Durchführung und Nachbereitung
von Mitarbeitergesprächen mitwirken
f) an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken
g) Einweisungen und Unterweisungen im Umgang mit
Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch-
führen
h) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und Be-
lehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und
Arbeitssicherheit, erkennen und Maßnahmen ein-
leiten
i) Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili-
sieren
  


Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung
1234
1Organisation des
Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung sowie
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 5 Absatz 3 Nummer 1)
a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge-
schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver-
hältnisses erläutern und Aufgaben der im System
der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus-
bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs-
plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,
sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor-
schriften erläutern
e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht-
lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge-
werkschaften erläutern
g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be-
ruflichen Weiterentwicklung erläutern
2Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit
(§ 5 Absatz 3 Nummer 2)
a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
kennen und diese Vorschriften anwenden
b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und
beurteilen
c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu-
tern
  d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver-
meidung von Gefährdungen sowie von psychischen
und physischen Belastungen für sich und andere,
auch präventiv, ergreifen
e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen-
den
f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste
Maßnahmen bei Unfällen einleiten
g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden
Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei
Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen
während
der gesamten
Ausbildung
3Umweltschutz und
Nachhaltigkeit
(§ 5 Absatz 3 Nummer 3)
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be-
lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen
Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter-
entwicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,
Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie
unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so-
zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
Umweltschutzes einhalten
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor-
gung zuführen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen
Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne
einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach-
haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres-
satengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
(§ 5 Absatz 3 Nummer 4)
a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit
Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und
informationstechnischen Systemen einschätzen und
bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi-
zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb-
nisse dokumentieren
d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen
und zu ihrer Lösung beitragen
e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und
aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio-
nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern-
medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei-
tenden Lernens erkennen und ableiten
g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich
der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei-
che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen,
bearbeiten und gestalten
h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge-
sellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
5Durchführung von
Hygienemaßnahmen
(§ 5 Absatz 3 Nummer 5)
a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-,
Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz anwenden
b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb-
liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCP-
Konzept, umsetzen
c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten
d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter
Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus-
wählen und ökonomisch einsetzen
e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht
beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten
4  




 

Zitierungen von Anlage 1 HotelAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 HotelAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HotelAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 HotelAusbV Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
... zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (2) Gegenstand der ...
§ 9 HotelAusbV Inhalt des Teiles 1
... 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ... den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ...
§ 11 HotelAusbV Inhalt des Teiles 2
... Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im ... den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. (2) In Teil 2 der ...