Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2020 aufgehoben

Anlage 2 - Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen (GemAV)

Artikel 2 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3167, 3180 (Nr. 57); aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Geltung ab 18.08.2017 bis 31.12.2020; FNA: 754-27-8 Energieversorgung
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Anlage 2 (zu § 2 Absatz 1 Nummer 5, § 6 Absatz 2) Regionen mit besonderem Flächenpotential


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

Name
Bautzen, Landkreis
Burgenlandkreis, Landkreis
Cottbus, Kreisfreie Stadt
Düren, Kreis
Elbe-Elster, Landkreis
Euskirchen, Kreis
Görlitz, Landkreis
Heinsberg, Kreis
Helmstedt, Landkreis
Leipzig, Landkreis
Mansfeld-Südharz, Landkreis
Nordsachsen, Landkreis
Oberspreewald-Lausitz, Landkreis
Rhein-Erft-Kreis, Kreis
Rhein-Kreis Neuss, Kreis
Saalekreis, Landkreis
Spree-Neiße, Landkreis
Städteregion Aachen, Kreis
Wolfenbüttel, Landkreis


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Zitierungen von Anlage 2 GemAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GemAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GemAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GemAV Begriffsbestimmungen
... Höchstspannungsnetz größer ist als die Höchstlast, wobei die in der Anlage 2 aufgeführten Landkreise keine Verteilernetzausbaugebiete sind, und 6. ...
§ 6 GemAV Gebote in den gemeinsamen Ausschreibungen
... darf die Gebotsmenge bei Geboten für Freiflächenanlagen, die in den in Anlage 2 aufgeführten Landkreisen errichtet werden, pro Gebot eine zu installierende Leistung von 20 ...


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