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Anlage 3 - Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bereich des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und des Funkanlagengesetzes (EMVG-FuAG-BGebV)

V. v. 17.10.2017 BGBl. I S. 3576 (Nr. 69); aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Geltung ab 24.10.2017; FNA: 202-5-2 Verwaltungsgebühren
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Anlage 3 (zu § 2 i. V. m. § 1 Nummer 4) Gebühren- und Auslagenverzeichnis nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Nr.Gebühren- oder Auslagentatbestand Höhe der Gebühr
oder der Auslage
1Gebühren für die Erteilung einer Standortbescheinigung
1.1Erteilung einer Standortbescheinigung
(einschließlich Nahbetrachtungen der zu bewertenden Sendeantennen,
auch für bereits am Standort vorhandene Sendeantennen bei
Standortmitbenutzungen bzw. bei Umwandlung vorläufiger Stand-
ortbescheinigungen gemäß § 5 Absatz 4 BEMFV)
Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5
1.2Betrachtung eines Standortes nach § 5 Absatz 3 BEMFV sowie bei
erforderlichen Messungen
(zusätzlich zu der Gebühr nach Nummer 1.1)
Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5
1.3Erforderliche Messungen oder Nahfeldberechnungen
(zusätzlich zu der Gebühr nach Nummer 1.1)
Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5
2Zweitschrift einer Standortbescheinigung 25 €
3Überprüfung von Standorten nach § 13 BEMFV:
Maßnahmen bei Betrieb einer Funkanlage ohne die erforderliche
Standortbescheinigung oder unter Verstoß gegen deren Bestimmun-
gen; Verletzung von Anzeige- und Dokumentationspflichten; Betrieb
einer Amateurfunkanlage unter Verstoß gegen § 8 BEMFV
(einschließlich Ausführen eines mobilen Messeinsatzes)
Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5




 

Zitierungen von Anlage 3 EMVG-FuAG-BGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 EMVG-FuAG-BGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EMVG-FuAG-BGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EMVG-FuAG-BGebV Höhe der Gebühren und Auslagen
... Leistungen richtet sich nach den Gebührenverzeichnissen in den Anlagen 1 bis 5 zu dieser ...