Anlage 7 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Artikel 1 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199 S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 7 G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
Geltung ab 01.09.2023; FNA: 9232-20 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage 7 (zu § 13 Absatz 4) Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr


Anlage 7 wird in 2 Vorschriften zitiert

Vorbemerkungen

Format: Breite 210 mm, Höhe 8 1/3 Zoll (207 mm)

Es gelten die Nummern 1 und 2 der Vorbemerkungen der Anlage 5

Zulassungsbescheinigung Teil I Bundeswehr (BGBl. 2023 I Nr. 199 S. 103)


Zulassungsbescheinigung Teil I Bundeswehr (BGBl. 2023 I Nr. 199 S. 104)


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Zitierungen von Anlage 7 FZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 FZV Zulassungsbescheinigung Teil I 4)
... von der Zentralen Militärkraftfahrtstelle Zulassungsbescheinigungen Teil I nach dem Muster in Anlage 7 ausgefertigt werden. (5) In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist zu ... --- 4) Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 6 und Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 7 notifiziert gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des ...
§ 79 FZV Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
... Verordnung entspricht; 12. eine Zulassungsbescheinigung Teil II, die dem Muster in Anlage 7 in der bis zum 1. April 2015 geltenden Fassung dieser Verordnung entspricht; 13. eine ... Verordnung entspricht; 13. eine Zulassungsbescheinigung Teil II, die dem Muster der Anlage 7 in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung dieser Verordnung entspricht und bis zum 31. ...


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