Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG)

Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632, 2023 I Nr. 60
Geltung ab 25.05.2018, abweichend siehe Artikel 13; FNA: 2190-3 Bundeskriminalpolizei
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Abschnitt 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
§ 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
§ 2 Zentralstelle
§ 3 Internationale Zusammenarbeit
§ 4 Strafverfolgung
§ 5 Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
§ 6 Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
§ 7 Zeugenschutz
§ 8 Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz
Abschnitt 2 Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung
Unterabschnitt 1 Datenerhebung
§ 9 Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt
§ 10 Bestandsdatenauskunft
§ 10a Erhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung
§ 11 Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
Unterabschnitt 2 Weiterverarbeitung von Daten
§ 12 Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung
§ 13 Informationssystem des Bundeskriminalamtes
§ 14 Kennzeichnung
§ 15 Regelung von Zugriffsberechtigungen
§ 16 Datenweiterverarbeitung im Informationssystem
§ 17 Projektbezogene gemeinsame Dateien
§ 18 Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
§ 19 Daten zu anderen Personen
§ 20 Verordnungsermächtigung
§ 21 Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung
§ 22 Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung
§ 23 Elektronische Aktenführung
§ 24 Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
Unterabschnitt 3 Datenübermittlung
§ 25 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
§ 26 Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 27 Datenübermittlung im internationalen Bereich
§ 28 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
Abschnitt 3 Zentralstelle
§ 29 Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung
§ 30 Verbundrelevanz
§ 31 Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund
§ 32 Unterrichtung der Zentralstelle
§ 33 Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
§ 33a Schengener Informationssystem (SIS)
§ 33b Auf das SIS zugriffsberechtigte Stellen
Abschnitt 4 Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung
§ 34 Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
§ 35 Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung
§ 36 Koordinierung bei der Strafverfolgung
§ 37 Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder
Abschnitt 5 Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
§ 38 Allgemeine Befugnisse
§ 39 Erhebung personenbezogener Daten
§ 40 Bestandsdatenauskunft
§ 41 Befragung und Auskunftspflicht
§ 42 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
§ 43 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
§ 44 Vorladung
§ 45 Besondere Mittel der Datenerhebung
§ 46 Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
§ 47 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
§ 48 Rasterfahndung
§ 49 Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme
§ 50 Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
§ 51 Überwachung der Telekommunikation
§ 52 Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
§ 53 Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
§ 54 Platzverweisung
§ 55 Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot
§ 56 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
§ 57 Gewahrsam
§ 58 Durchsuchung von Personen
§ 59 Durchsuchung von Sachen
§ 60 Sicherstellung
§ 61 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
§ 62 Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
Abschnitt 6 Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
§ 63 Allgemeine Befugnisse
§ 63a Bestandsdatenauskunft
§ 64 Besondere Mittel der Datenerhebung
§ 65 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
Abschnitt 7 Zeugenschutz
§ 66 Befugnisse
§ 66a Bestandsdatenauskunft
Abschnitt 8 Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz
§ 67 Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes
§ 68 Sicherheitsüberprüfung
Abschnitt 9 Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 1 Datenschutzaufsicht
§ 69 Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Unterabschnitt 2 Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
§ 70 Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
§ 71 Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
§ 72 Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Unterabschnitt 3 Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
§ 73 Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
Unterabschnitt 4 Pflichten des Bundeskriminalamtes
§ 74 Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
§ 75 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
§ 76 Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem
§ 77 Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen
§ 78 Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten
§ 79 Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten
§ 80 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 81 Protokollierung
§ 82 Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
§ 83 Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Unterabschnitt 5 Rechte der betroffenen Person
§ 84 Rechte der betroffenen Person
§ 85 Ausübung der Betroffenenrechte im polizeilichen Informationsverbund sowie bei projektbezogenen gemeinsamen Dateien
Unterabschnitt 6 Schadensersatz
§ 86 Schadensersatz im polizeilichen Informationsverbund
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 87 Strafvorschriften
§ 88 Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag
§ 89 Einschränkung von Grundrechten
§ 90 Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren
§ 91 Übergangsvorschrift


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