Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG)

Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512, 2894 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Geltung ab 24.12.2022; FNA: 752-15 Elektrizität und Gas
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Eingangsformel *
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Entlastung der Letztverbraucher
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Entlastung von Letztverbrauchern
§ 5 Differenzbetrag
§ 6 Entlastungskontingent
§ 7 Entlastungsbetrag von sonstigen Letztverbrauchern
§ 8 Lieferantenwechsel
§ 9 Höchstgrenzen
§ 10 Höchstgrenzen bei Schienenbahnen
§ 11 Verfahren der Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenzen, Einzelnotifizierung
§ 11a Verfahren der Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenzen bei Schienenbahnen
§ 12 Vorgaben zur Vertragsgestaltung, Abrechnung und Endabrechnung
§ 12a Weitergabe der Entlastung bei Mietverhältnissen, Pachtverhältnissen und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer
Teil 2a Entlastung für atypische Minderverbräuche
§ 12b Zusätzlicher Entlastungsbetrag zum Ausgleich atypischer Minderverbräuche; Verordnungsermächtigung
Teil 3 Abschöpfung von Überschusserlösen
§ 13 Anwendungsbereich
§ 14 Grundsatz
§ 15 Haftung und Zurechnung von Überschusserlösen
§ 16 Überschusserlöse
§ 17 Ergebnis aus Absicherungsgeschäften
§ 18 Überschusserlöse bei anlagenbezogener Vermarktung
§ 19 Auslegung und Anpassung bestehender Verträge
Teil 4 Ausgleich durch Abschöpfung von Überrenditen und weiterer Ausgleichsmechanismus
§ 20 Ausgleich zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Übertragungsnetzbetreibern
§ 21 Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern
§ 22 Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern
§ 22a Vorauszahlungen
§ 23 Abschlagszahlungen
§ 24 Ausgleichsanspruch gegen den Bund
§ 25 Anspruch auf Zwischenfinanzierung, öffentlich-rechtlicher Vertrag
Teil 5 Kontoführungs-, Mitteilungs- und sonstige Pflichten
Abschnitt 1 Kontoführung und Einnahmenverwendung
§ 26 Kontoführung
§ 27 Buchführung, Verwendung von Einnahmen, Vereinbarung mit anderen Mitgliedstaaten
Abschnitt 2 Mitteilungspflichten
§ 28 Umfang der Mitteilungspflichten
§ 29 Betreiber von Stromerzeugungsanlagen und verbundene Unternehmen
§ 30 Selbsterklärung von Letztverbrauchern
§ 30a Selbsterklärung von Schienenbahnen
§ 31 Elektrizitätsversorgungsunternehmen
§ 32 Verteilernetzbetreiber
§ 33 Übertragungsnetzbetreiber
§ 34 Prüfung
§ 35 Formularvorgaben und digitale Übermittlung
§ 36 Länder
Abschnitt 3 Sonstige Pflichten
§ 37 Arbeitsplatzerhaltungspflicht
§ 37a Boni- und Dividendenverbot
§ 38 Aufbewahrungspflichten
Teil 6 Behördliches Verfahren
§ 39 Missbrauchsverbot
§ 40 Aufsicht der Bundesnetzagentur
§ 41 Festsetzungen der Bundesnetzagentur
§ 42 Rechtsschutz
§ 43 Bußgeldvorschriften
§ 44 Strafvorschriften
§ 45 Haftung der Vertreter
§ 46 Weitere Aufgaben und Aufsicht der Prüfbehörde
Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 47 Verordnungsermächtigung zum Anwendungsbereich
§ 48 Weitere Verordnungsermächtigungen
§ 48a Beleihung; Verordnungsermächtigung
§ 48b Evaluierung
§ 49 Auszahlung und Höhe Entlastungsbetrag Januar oder Februar 2023
§ 50 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt
Anlage 1 (zu § 2 Nummer 11) Krisenbedingte Energiemehrkosten
Anlage 2 (zu § 9) Besonders von hohen Energiepreisen betroffene Sektoren und Teilsektoren
Anlage 3 (zu § 16 Absatz 1 Nummer 5) Kohlendioxid-Kosten Braunkohle
Anlage 4 (zu § 17 Nummer 1) Absicherungsgeschäfte, die vor dem 1. November 2022 abgeschlossen worden sind
Anlage 5 (zu § 17 Nummer 2) Absicherungsgeschäfte, die nach dem 31. Oktober 2022 abgeschlossen worden sind


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