(7847-11-4-27)
In §
1 der
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen vom
15. März 1978 (BGBl. I S. 411), die zuletzt durch Artikel
2 der Verordnung vom
4. Juli 2008 (BGBl. I S. 1227) geändert worden ist, werden die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.