- 1.
- In Nummer 6 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
- 2.
- Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 7 angefügt:
- „7.
- das Angebot, Beratung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung in Anspruch zu nehmen."
- 1.
- In § 2 Absatz 1 werden nach dem Wort „Beratungsstelle" die Wörter „auf Wunsch anonym" eingefügt.
- 2.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
- b)
- Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3 und 4.
Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3458
Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579