Artikel 3 - Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

Artikel 3 Änderung anderer Gesetze


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 SGB IX § 21, SchKG § 2, § 4

(1) § 21 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046, 1047), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 6 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.

2.
Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 7 angefügt:

„7.
das Angebot, Beratung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung in Anspruch zu nehmen."

(2) Das Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 27. Juli 1992 (BGBl. I S. 1398), das zuletzt durch Artikel 36 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1 werden nach dem Wort „Beratungsstelle" die Wörter „auf Wunsch anonym" eingefügt.

2.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

„(2) Zur Information über die Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich und zur Sicherstellung einer umfassenden Beratung wirken die Beratungsstellen in den Netzwerken nach § 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz mit."

b)
Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3 und 4.

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Zitierungen von Artikel 3 BKiSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BKiSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKiSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3458
Artikel 7 SchwHiAusbauG Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
... Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 27. Juli 1992 (BGBl. I S. 1398), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975) geändert worden ist, wird wie ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 6 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046, 1047), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975) geändert worden ist, wird wie ...


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