Die
Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung vom
2. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4490), die zuletzt durch Artikel
8 Absatz 6 des Gesetzes vom
18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2984) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „, und auf die in diesen Einkommensteuerbescheiden ausgewiesenen Einkünfte im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, aufgeteilt nach den verschiedenen Einkunftsarten." ersetzt.
- b)
- (aufgehoben)
- 2.
- In § 7 Absatz 1 werden die Wörter „oder durch Versendung von Magnetbändern" gestrichen.
- 3.
- (aufgehoben)
- 4.
- Die §§ 9 und 10 werden aufgehoben.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Artikel 23 4. SGBIVuaÄndG Inkrafttreten (vom 19.04.2012) ... 7a Buchstabe b, Artikel 11 Nummer 1, 4, 5, 8 Buchstabe a und b, Nummer 12 und 13 sowie Artikel 19 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 und 4 treten am 1. Januar 2013 in Kraft. (7) Artikel 17 ...
G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246