Auf Grund des §
50 Absatz 1 des
Berufsbildungsgesetzes, der durch Artikel
232 Nummer 1 der Verordnung vom
31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, und auf Grund des §
40 Absatz 1 der
Handwerksordnung, der zuletzt durch Artikel
146 der Verordnung vom
31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Bundesinstituts für Berufsbildung:
Die
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom
19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1491) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Satz 1 wird die Angabe „2011" durch die Angabe „2012" ersetzt.
- 2.
- In § 3 Absatz 1 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und werden folgende Wörter angefügt:
„sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft."
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2011.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
In Vertretung B. Heitzer