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Artikel 1 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (5. SVRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. März 2012 SVRV § 11

§ 11 der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1627), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1847) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 werden nach dem Wort „sind" die Wörter „nach Maßgabe allgemeiner Verwaltungsvorschriften" eingefügt.

2.
Absatz 1a wird wie folgt geändert:

a)
Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.

b)
In dem neuen Satz 2 wird die Angabe „bis 3" gestrichen.

c)
Der folgende Satz wird angefügt:

„Nähere Einzelheiten sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu regeln."

3.
In Absatz 4 werden nach dem Wort „Einrichtung" das Wort „dauerhaft" eingefügt sowie das Wort „außerordentliche" durch das Wort „außerplanmäßige" und die Wörter „dem Grad der Wertminderung" durch die Wörter „Maßgabe allgemeiner Verwaltungsvorschriften" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 5. SVRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. SVRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 13 LSV-NOG Folgeänderungen weiterer Gesetze und Verordnungen
... vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1627), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. März 2012 (BGBl. I S. 487) geändert worden ist, wird wie folgt ...