Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen der Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStVuaÄndVIB k.a.Abk.)

B. v. 10.04.2012 BGBl. I S. 603 (Nr. 16); Geltung ab 01.01.2012
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Januar 2012 EnergieStVuaÄndV Artikel 3

Nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 20. September 2011 (BGBl. I S. 1890) wird hiermit bekannt gemacht, dass die in Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung genannte Genehmigung der Europäischen Kommission nicht erforderlich ist und dass damit § 1b Absatz 1 Nummer 3 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung vom 20. September 2011 (BGBl. I S. 1890) mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist.

Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Dr. Stefan Aehringhaus



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