Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603 (Nr. 49)
Geltung ab 30.09.2011, abweichend siehe Artikel 3
|

Artikel 3 Inkrafttreten


Artikel 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.

(2) § 1b Absatz 1 Nummer 3 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (Artikel 1 Nummer 3 der vorliegenden Änderungsverordnung) tritt vorbehaltlich der hierzu erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft. Der Zeitpunkt der Genehmigung sowie der Tag des Inkrafttretens sind vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben. *)

(3) Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe p und Nummer 26 tritt vorbehaltlich der zu Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 282) erforderlichen beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft. Das Inkrafttreten ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben.


---
*)
Anm. d. Red.: gemäß Bekanntmachung v. 10. April 2012 (BGBl. I S. 603) am 1. Januar 2012 in Kraft getreten
**)
Die Verkündung erfolgte am 29. September 2011.



 
Anzeige


 

Frühere Fassungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2012 (18.04.2012)Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen der Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
vom 10.04.2012 BGBl. I S. 603

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EnergieStVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen der Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
B. v. 10.04.2012 BGBl. I S. 603
Bekanntmachung EnergieStVuaÄndVIB
... Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der ... vom 20. September 2011 (BGBl. I S. 1890) wird hiermit bekannt gemacht, dass die in Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung genannte Genehmigung der Europäischen Kommission nicht ...