§ 89 Rechte und Pflichten der Liquidatoren
1Die Liquidatoren haben die aus den
§§ 26,
27,
33 Abs. 1 Satz 1,
§§ 34,
44 bis 47,
48 Abs. 3,
§§ 51,
57 bis 59 sich ergebenden Rechte und Pflichten des Vorstands und unterliegen gleich diesem der Überwachung des Aufsichtsrats.
2Sie haben für den Beginn der Liquidation eine Bilanz (Eröffnungsbilanz) sowie für den Schluss eines jeden Jahres einen Jahresabschluss und erforderlichenfalls einen Lagebericht aufzustellen.
3Die Eröffnungsbilanz ist nach
§ 339 des Handelsgesetzbuchs offenzulegen.
Frühere Fassungen von § 89 GenG
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interne Verweise§ 160 GenG Zwangsgeldverfahren (vom 22.07.2017) ... 47, 48 Abs. 3 und 4 Satz 4, § 51 Abs. 4 und 5, § 56 Abs. 2, §§ 84, 85 Abs. 2, § 89 dieses Gesetzes enthaltenen Vorschriften sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ...
Zitat in folgenden NormenLandwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
neugefasst durch B. v. 03.07.1991 BGBl. I S. 1418; zuletzt geändert durch Artikel 136 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 42 LwAnpG Anzuwendende Vorschriften ... unter Beachtung des § 44; im übrigen gelten § 78 Abs. 2, § 79a, §§ 82 bis 93 des Genossenschaftsgesetzes. § 83 des Genossenschaftsgesetzes gilt mit der ...
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften ... Sitz hat. (2) Nach der Auflösung findet die Liquidation nach den §§ 83 bis 93 statt. Den Antrag auf Bestellung oder Abberufung der Liquidatoren kann auch die in Absatz 1 ... das Wort Genossen" durch das Wort Mitglieder" ersetzt. 90. § 89 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird wie folgt gefasst: Sie ... durch das Wort Mitglieder" und die Wörter ersten Liquidationsbilanz (§ 89 )" durch das Wort Eröffnungsbilanz" ersetzt. bb) In Satz 2 wird ...
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 22 DiRUG Änderung des Genossenschaftsgesetzes ... an die das Unternehmensregister führende Stelle übermittelt wurde;". 10. § 89 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die Eröffnungsbilanz ist nach § 339 des ... zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie § 53a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und § 89 Satz 3 in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung sind erstmals auf Rechnungslegungsunterlagen ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
V. v. 29.11.2010 BGBl. I S. 1731
Artikel 1 2. HRegGebVÄndV ... der Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz durch die Liquidatoren (§ 89 Satz 3 GenG) 30,00 € 5002 - der Liste der Gesellschafter ...
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