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Abschnitt 5 - Deutsch-Luxemburgische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerLUXV)


Abschnitt 5 Schlussbestimmungen

§ 11 Anwendungszeitpunkt



Diese Verordnung ist erstmals anzuwenden

1.
in den Fällen der §§ 3 bis 5 auf Besteuerungssachverhalte seit dem 11. Juli 2011,

2.
in allen anderen Fällen auf Besteuerungssachverhalte seit dem 17. Oktober 2011.


§ 12 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Juli 2012.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble