Das
Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom
15. März 2012 (BGBl. I S. 462) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Artikel 1 Nummer 22 wird wie folgt geändert:
- a)
- Buchstabe k wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „15)" durch die Angabe „16)" ersetzt.
- bb)
- In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „15" durch die Angabe „16" und die Angabe „15)" durch die Angabe „16)" ersetzt.
- b)
- Buchstabe l wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „11)" durch die Angabe „12)" ersetzt.
- bb)
- In Doppelbuchstabe cc wird die Angabe „11" durch die Angabe „12" und die Angabe „11)" durch die Angabe „12)" ersetzt.
- 2.
- Artikel 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Nummer 11 wird folgende Nummer 11a eingefügt:
- „11a.
- In der Überschrift vor § 95 werden die Wörter „bewilligte Freistellungen oder" gestrichen."
- b)
- Nummer 12 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Buchstabe a wird gestrichen.
- bb)
- Die Buchstaben b und c werden die Buchstaben a und b.
- 3.
- In Artikel 11 Absatz 5 werden die Wörter „Nummer 5, 6 und 12" durch die Wörter „Nummer 5, 6, 11a und 12" ersetzt.
Bundesministerium des Innern
Im Auftrag Christians